Alle Infos zu Minijob und Krankenversicherung

Mit Minijobs kann man sich unkompliziert etwas dazuverdienen und seine Zeit optimal nutzen. Das macht 603-Euro-Jobs nicht nur bei Student:innen beliebt. Arbeitgeber:innen führen Pauschalbeiträge zur Sozialversicherung für ihre Minijobber:innen ab. Doch das ist nicht dasselbe wie ein sozialversicherungspflichtiger Job. Wie also sieht es beim Minijob mit der Krankenversicherung aus? Wir haben alles Wichtige zusammengefasst.

Ist eine Krankenversicherung Pflicht?

In Deutschland ist eine Krankenversicherung Pflicht – auch für Minijobber:innen.

Eine Krankenversicherung deckt die Kosten für medizinische Behandlungen, Krankenhausaufenthalte und Medikamente. Ohne Versicherung könnten diese Kosten schnell finanziell ruinös werden. Zudem ermöglicht sie den Zugang zu umfassenden Gesundheitsdienstleistungen, wodurch man sich im Krankheitsfall auf die Genesung konzentrieren kann, ohne sich um die Finanzierung zu sorgen.

Krankenversicherungen übernehmen auch Vorsorgeuntersuchungen, die wichtig sind, um Krankheiten frühzeitig zu erkennen und zu behandeln. Ohne Versicherung riskiert man Bußgelder und hat keinen Anspruch auf bestimmte staatliche Leistungen.

Ohne Krankenversicherung geht es also nicht, egal ob Vollzeitstelle, Studium oder Minijob. 

Welche Arten von Krankenversicherung gibt es? 

Gesetzliche vs. private Krankenversicherung

In Deutschland gibt es zwei Hauptarten der Krankenversicherung: die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die private Krankenversicherung (PKV). Die GKV basiert auf einem solidarischen System, bei dem die Beiträge nach dem Einkommen berechnet werden. Sie bietet ein gesetzlich festgelegtes Leistungspaket, einschließlich Arztbesuchen, Krankenhausaufenthalten und Vorsorgeuntersuchungen. Ein großer Vorteil ist die kostenlose Mitversicherung von Kindern und nicht berufstätigen Ehepartner:innen.

Die PKV hingegen berechnet die Beiträge nach individuellem Risiko, basierend auf Alter, Gesundheitszustand und gewählten Leistungen. Sie bietet oft umfangreichere Leistungen, wie Einbettzimmer im Krankenhaus und freie Arztwahl. PKV-Versicherte haben oft schnelleren Zugang zu Fachärzt:innen und bevorzugte Behandlungstermine. Allerdings steigen die Beiträge mit zunehmendem Alter, und es gibt keine kostenfreie Mitversicherung für Familienmitglieder.

Die Wahl zwischen GKV und PKV hängt von den individuellen Bedürfnissen, der finanziellen Situation und der persönlichen Lebenslage ab. Beide Systeme bieten Vor- und Nachteile, die sorgfältig abgewogen werden sollten.

Familienversicherung

In Deutschland können Ehepartner:innen, eingetragene Lebenspartner und Kinder über die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) kostenlos mitversichert werden, solange sie kein eigenes Einkommen haben oder dieses eine bestimmte Grenze nicht überschreitet. Kinder sind in der Regel bis zum 18. Lebensjahr mitversichert, bei Schul- oder Berufsausbildung bis zum 23. Lebensjahr und bei einem Studium bis zum 25. Lebensjahr. Die Familienversicherung bietet somit eine wichtige finanzielle Entlastung und sichert den Zugang zur medizinischen Versorgung für alle Familienmitglieder.

Krankenversicherung als Student:in

Nach dem 25. Lebensjahr müssen Student:innen eine eigene studentische Krankenversicherung abschließen, die bis zum 30. Lebensjahr oder bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters gilt. Alternativ können sie eine private Krankenversicherung wählen. 

Ist man als Minijobber:in krankenversichert?

Die Bundesagentur für Arbeit erklärt, was Minijobs ausmacht:

  • Minijob: Höchstens 603 Euro monatlicher Verdienst. Die Wochenarbeitszeit ergibt sich aus dem vereinbarten Stundenlohn, wobei ein Mindestlohn von 13,90 Euro gilt.

  • Minijobber:innen sind nicht automatisch kranken- und pflegeversichert.

  • Minijobber:innen gelten als Teilzeitbeschäftigte und haben dieselben Rechte wie Vollzeitbeschäftigte.

Es gibt keine automatische Krankenversicherung bei einem 603-Euro-Job. Gleichzeitig gilt in Deutschland jedoch eine Krankenversicherungspflicht. Ohne Krankenversicherung geht es also nicht. Das heißt aber nicht immer, dass man einen Teil des Lohns des Minijobs für die Krankenversicherung ausgeben muss. Wir haben zusammengefasst, welche Optionen es für Minijobber:innen gibt.

Was kostet die Krankenversicherung bei einem 603-Euro-Job?

Man muss bei einem 603-Euro-Job die Krankenversicherung nur dann selbst zahlen, wenn man noch keine Krankenversicherung hat (etwa als Student:in oder über einen Hauptjob). Das geht über die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse oder als freiwillige Krankenversicherung (gesetzlich oder privat). Solange man nicht mehr als 603 Euro im Monat verdient, ist beim Minijob auch die Krankenversicherung über die Familienversicherung beitragsfrei möglich. Diese Optionen der Krankenversicherung beim Minijob gibt es:

Krankenversicherung

Familienversicherung beitragsfrei möglich. Diese Optionen der Krankenversicherung beim Minijob gibt es:

 

Familienversichert über Eltern oder Ehepartner:in

Versichert über einen Hauptjob

Versichert als Student:in

Freiwillig gesetzlich oder privat versichert

Zusätzliche Kosten für die Krankenversicherung beim Minijob

keine

keine

keine

je nach Krankenkasse unterschiedlich

Ein Beispiel: Ahmed ist noch über seine Eltern familienversichert, daher kostet ihn die Krankenversicherung für den Minijob gar nichts. Maria ist bereits als Studentin versichert und muss für den Job als Fahrerin bei Lieferando keine weiteren Krankenkassenbeiträge zahlen.  Eric ist weder als Student noch über seine Familie versichert. Deshalb schaut er sich nach einer anderen Lösung um. Er informiert sich bei verschiedenen privaten und gesetzlichen Krankenkassen nach deren Tarifen und Leistungen. Letztlich entscheidet er sich für die gesetzliche Krankenkasse mit den für ihn interessantesten Inklusivleistungen.

Private Krankenkassen bieten verschiedene Tarife von günstig bis teuer an. Geringe Beiträge decken aber nicht alle Behandlungen ab. Hier muss man aufpassen. Auch Alter und Vorerkrankungen spielen eine Rolle, wie hoch der Krankenkassenbeitrag für die private Versicherung ausfällt.

Gesetzliche Krankenkassen erheben von allen Minijobber:innen unabhängig von Alter und Vorerkrankungen denselben Grundbeitrag für die freiwillige Versicherung und übernehmen die meisten Behandlungskosten. Hinzu kommt der Zusatzbeitrag, dessen Höhe je nach Krankenkasse verschieden ist (im Jahr 2026 zwischen 1,84 und 4,4 Prozent). So kann auch die Beitragshöhe bei einem 603-Euro-Job für die Krankenversicherung unterschiedlich ausfallen.

Mehrere 603-Euro-Jobs und Krankenversicherung

Mehrere 603-Euro-Jobs nebeneinander haben? Kein Problem, das ist erlaubt! Doch sobald man mehr als 603 Euro im Monat verdient, gilt man nicht mehr als Minijobber:in. Das bedeutet, dass man nun sozialversicherungspflichtig ist. Ausnahme: Man darf an 2 Monaten im Jahr die Grenze von 603 Euro überschreiten, solange der Gesamtjahreslohn 7.236 Euro (12 x 603 Euro) nicht übersteigt. Bei einer unvorhergesehenen Überschreitung (erlaubt ist das Doppelte der Geringfügigkeitsgrenze, also 1.206 Euro) fallen Sozialversicherungsbeiträge an. Diese berechnen die Arbeitgeber:innen.

Wie beim Hauptjob zahlen Arbeitgeber:innen bei zusätzlichen Minijobs die Hälfte der Beiträge für die Arbeitslosen-, Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Die andere Hälfte trägt die:der Minijobber:in. Gut zu wissen: Man muss Arbeitgeber:innen genau sagen, wie viele und welche Jobs man macht. Dazu ist man gesetzlich verpflichtet. Andernfalls können durch eine etwaige Nachberechnung teils erhebliche Kürzungen des Arbeitsentgelts entstehen.

Wer zahlt das Krankengeld bei einem 603-Euro-Job?

Niemand ist gern krank. Wenigstens wird der Lohn während der Krankentage weiter gezahlt. Doch wie sieht es beim Minijob aus? Das Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall (Entgeltfortzahlungsgesetz) macht zwischen Voll- und Teilzeitbeschäftigung keinen Unterschied und erklärt, dass der Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses besteht. Minijobber:innen steht also auch im Krankheitsfall ihr Lohn zu, sobald sie länger als vier Wochen im Betrieb angestellt sind. Das gilt für bis zu sechs Wochen. Das Krankengeld hingegen zahlt die Krankenkasse, sobald angestellte Arbeitende länger als sechs Wochen durchgängig vom Arzt krankgeschrieben sind. Es beträgt:

  • 70 % des regulären Bruttolohns und

  • nicht mehr als 90 % des letzten Nettolohns.

Ein Beispiel: Minijobberin Franziska hatte einen Unfall und kann wegen eines komplizierten Beinbruchs länger nicht als Fahrerin bei Lieferando arbeiten. Sechs Wochen lang zahlt Lieferando ihren Lohn weiter. Als Franziska danach immer noch nicht arbeitsfähig ist, übernimmt ihre Krankenkasse 70 % ihres Bruttolohns. Die Berechnung der Lohnfortzahlung bei Minijobs erfolgt auf Basis des durchschnittlichen Arbeitsentgelts der letzten drei Monate vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit. Dabei werden sämtliche regelmäßige Zahlungen einbezogen, die der Minijobber in diesem Zeitraum erhalten hat.

603-Euro-Job und Rentenversicherung – lohnt sich das?

Auch wenn man beim Minijob nicht sozialversicherungspflichtig ist, gilt das nicht für die Beitragspflicht zur Rentenversicherung. Die Minijob-Zentrale unterscheidet zwischen Minijobs mit Verdienstgrenze und kurzfristigen Beschäftigungen. Während man bei einer kurzfristigen Beschäftigung keine Beiträge zur Rentenversicherung abführen muss, sind regelmäßige 603-Euro-Jobs rentenversicherungspflichtig. Die Beiträge von 18,6 Prozent (mindestens 32,55 Euro) auf den Lohn teilen sich Minijobber:in und Arbeitgeber:in, doch nicht zu gleichen Teilen.

In Gewerbe und Unternehmen

  • Arbeitgeber:innen-Pflichtanteil: 15 %

  • Eigenanteil versicherungspflichtiger Minijobber:innen: 3,6 % (max. 21,71 Euro)

Mit den Beiträgen zur Rentenversicherung erhält man auch bei geringfügiger Beschäftigung im Alter eine niedrige Rente. Außerdem gibt es weitere Vorteile:

  • Die Beschäftigungszeit als Minijobber:in wird in Form von Wartezeiten als Versicherungszeit voll angerechnet. Das ist für einen Anspruch auf Grundrente und die Wartezeit auf Altersrente wichtig.

  • Man kann Teile des Bruttolohns in die betriebliche Altersvorsorge (falls vorhanden) einzahlen. So lassen sich Steuern und Sozialabgaben sparen.

  • Man kann die staatliche Förderung für die private Altersvorsorge nutzen (Riester-Rente).

  • Man bekommt Übergangsgeld während der Dauer von medizinischen Reha-Maßnahmen.

  • Man erhält Anspruch auf Erwerbsminderungsrente.

603-Euro-Job und Rentenversicherung: Ist eine Befreiung sinnvoll?

Viele Minijobber:innen wollen lieber jetzt mehr Geld im Beutel haben, als sich für später abzusichern. Gute Nachricht für alle, denen es so geht: In diesem Fall kann man sich ganz unkompliziert von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen (den Antrag stellt man bei seiner:m Arbeitgeber:in). Diese:r zahlt weiter den Pauschalbeitrag, sodass sich auch ohne Eigenbeteiligung die Rente für die:den Minijobber:in erhöht.

Das kann sinnvoll sein, wenn man in einem Gewerbe oder Unternehmen beschäftigt ist. Denn dort beträgt der Arbeitgeber:innen-Pflichtanteil 15 %. Da Minijobber:innen nur 3,6 % vom Lohn zahlen müssen, verringert sich die Rente später nur ein wenig. Allerdings bekommt man ohne den Rentenversicherungsbeitrag auch nicht wesentlich mehr Lohn ausbezahlt. Der Nachteil dabei: Man hat keinen Anspruch auf Übergangsgeld während einer Reha.

Wer mehrere Minijobs mit Verdienstgrenze hat, sollte Folgendes wissen: Lässt man sich für einen 603-Euro-Job von der Rentenversicherungspflicht befreien, gilt das automatisch auch für alle anderen. Hier muss man genau überlegen, ob man auf die Vorteile der Rentenversicherung verzichten möchte. Übrigens gilt die einmal getroffene Entscheidung für die gesamte Dauer des Minijobs.

Ein Beispiel: Alex hat drei Minijobs bei verschiedenen Arbeitgeber:innen. Für alle zahlt er Beiträge zur Rentenversicherung. Nun fängt er noch einen vierten Minijob an und lässt sich für diesen von der Rentenversicherungspflicht befreien. Von nun an zahlt er für keinen der Minijobs mehr Rentenversicherungsbeiträge. Will Alex das ändern, muss er alle bestehenden Minijob-Verträge kündigen und – falls möglich – neu abschließen.

Vorteile als Minijobber:in bei Lieferando

Bei Lieferando können sich Minijobber:innen auf tolle Arbeitgeberleistungen freuen. Neben Krankengeld zählen dazu auch bezahlte Urlaubstage und weitere Boni sowie andere Vorteile. Bitte beachte, dass du bei Lieferando keine zwei Minijobs parallel ausüben kannst.

Die auf dieser Webseite zur Verfügung gestellten Informationen dienen allgemeinen Informationszwecken und beziehen sich nicht speziell auf das Arbeiten bei Lieferando. Obwohl wir uns bemühen, die Inhalte dieser Seite aktuell zu halten, stellen wir die Informationen ohne jegliche Gewährleistung, Garantie oder Anspruch auf Richtigkeit bereit und schließen jegliche Haftung aus. Wir empfehlen daher, dass du dich auf offiziellen Websites (z. B. der Website der Bundesagentur für Arbeit o. Ä.) informierst oder dir professionellen Rat einholst, bevor du handelst.

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Geschrieben von: Lieferando’s Fachabteilung

Unsere deutschsprachigen Personalexpert:innen sind in ganz Deutschland tätig und helfen unserer derzeitigen und zukünftigen Fahrer:innen-Flotte gerne auf ihrem Karriereweg bei Lieferando.