Hilfe bei Steuerfragen für Studierende

Aktualisiert am Februar 2025

Angestellte kennen das: Jeden Monat zieht das Finanzamt eine bestimmte Summe vom hart verdienten Lohn ab - die Lohnsteuer. Wer sich auskennt und in der jährlichen Steuererklärung alle Freibeträge in Anspruch nimmt, bekommt durch die Einkommensteuererklärung mitunter einiges davon zurück. Was aber ist der Steuerfreibetrag für Student:innen? Für Studierende gelten einige Sonderregeln, denn sie dürfen nicht gleichzeitig studieren und in Vollzeit arbeiten. Zudem erhält nicht jede:r Student:in den vollen BAföG-Satz, der zudem heutzutage längst nicht ausreicht, um Miete, Lehrmittel und Lebenshaltung zu finanzieren.

Daher müssen viele von ihnen zusätzlich arbeiten, um ihr Studium zu finanzieren – und auf diesen Lohn, wie jede:r andere auch, Lohnsteuer zahlen. Viele Studierende entscheiden sich für einen Minijob, um sich etwas dazuzuverdienen. Auch andere Teilzeitmodelle sind möglich. Da stellt sich schnell die Frage, ob sie auf diese Einkünfte Steuern zahlen müssen. Wie hoch ist der Steuerfreibetrag für Student:innen 2025 und wie viel Steuer fällt auf den Lohn für den Studi-Job an? Dieser Artikel behandelt die Steuerermäßigungen für Studierende, egal ob Minijobber:innen, BAföG-Empfänger:innen oder beides.

studentische Steuern

Wie hoch ist der Steuerfreibetrag, den Studierende in Anspruch nehmen können?

Für Studierende gibt es gewisse Steuerermäßigungen. Schließlich haben sie weniger Möglichkeiten, Geld zu verdienen und anzusparen, da sie sich vor allem auf ihr Studium konzentrieren müssen. Deshalb gibt es eine Verdienstobergrenze, bis zu der bei Student:innen keine Steuern anfallen.

Den Betrag, bis zu dem Steuerpflichtige wie Student:innen keine Steuern zahlen müssen, nennt man Steuerfreibetrag bzw. Grundfreibetrag. Der Steuerfreibetrag stieg in den letzten Jahren kontinuierlich an. Der Steuerfreibetrag 2025 (LINK) liegt seit Januar 2025 bei 12.096 € im Jahr. Verheiratete Student:innen profitieren vom doppelten Grundfreibetrag. Der konkrete Steuerfreibetrag in der Lohnabrechnung hängt von der Steuerklasse ab, die die:der Student:in hat. Die Steuerklassen gelten für Student:innen wie für jede:n ander:n Angestellte:n. Hier ein Überblick:

Steuerklasse 1

Ledige Student:innen

Steuerklasse 2

Alleinerziehende Student:innen

Steuerklasse 3

Verheiratete Student:innen, die mehr verdienen als ihr:e Ehepartner:in

Steuerklasse 4

Verheiratete Student:innen, die genauso viel verdienen wie ihr:e Ehepartner:in

Steuerklasse 5

Verheiratete Student:innen, die weniger verdienen als ihr:e Ehepartner:in 

Steuerklasse 6

Student:innen mit mehr als einem Nebenjob (in Kombination mit einer der Steuerklassen 1-5)

Dabei gilt:

  • Die Steuerklasse 6 gilt nur für den zweiten Nebenjob.

  • Die Höhe der Lohnsteuer hängt vom Einkommen ab.

Beschäftigungsart

Lohnsteuerpflicht

Höhe der Lohnsteuer

Werkstudent:in

Ab dem Freibetrag von 12.096  €

Einkommensabhängig

Minijob/Midijob

Ab dem Freibetrag von 6.672 €*

Einkommensabhängig 

kurzfristige Beschäftigung 

Immer

Einkommensabhängig oder nach pauschalem Prozentsatz

Solange Student:innen unter diesem jährlichen Verdienst bleiben, müssen sie in der Regel keine Steuern zahlen und auch keine Steuererklärung abgeben.

*Bei einem Verdienst zwischen 556,01 Euro und 2.000 Euro im Monat ist es kein Minijob mehr, sondern ein sogenannter Midijob https://www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs/midijob/midijob_node.html (außer bei der unten beschriebenen Ausnahme wenn die Überschreitung gelegentlich und unvorhersehbar ist https://magazin.minijob-zentrale.de/mehrarbeit-538/#das-ueberschreiten-der-verdienstgrenze-muss-gelegentlich-und-unvorhersehbar-sein). Beim Midijob wird die Lohnsteuer ganz normal nach der jeweiligen Lohnsteuerklasse erhoben, also einkommensabhängig.

Steuerfreibetrag beim Minijob: Muss ich bei einem 556-€-Job Steuern zahlen?

Eine besonders beliebte Möglichkeit für Student:innen, um ihren Geldbeutel zu füllen, ist ein Minijob. Minijobs ermöglichen eine große zeitliche Flexibilität und lassen sich aufgrund der beschränkten Stundenzahl gut mit einem Studium verbinden. Die beliebten 450-€-Jobs sind seit Januar 2025 als 556-€-Jobs bekannt. Die Verdienstobergrenze hat sich dementsprechend erhöht. Auch der Mindestlohn stieg auf 12,82 € pro Stunde. Die Regelungen bleiben jedoch dieselben wie vormals beim 450-€-Job. Diese Art der geringfügigen Beschäftigung ermöglicht es Minijobber:innen, ihr Gehalt brutto wie netto zu erhalten, also vom vollen Lohn zu profitieren. Solange Student:innen bei der Ausübung ihres Minijobs unter der monatlichen Verdienstobergrenze von 556 € bleiben, müssen sie keine Steuern zahlen. Zwar sind auch Minijobs grundsätzlich steuerpflichtig, jedoch kann die:der Arbeitgeber:in für seine Minijobber:innen einen Pauschalbetrag von 2 % für die Lohnsteuer an die Minijob-Zentrale (LINK) » oder das Finanzamt entrichten. Die Student:innen selbst haben dadurch keine finanziellen Einbußen und müssen sich auch um nichts weiter kümmern. Wichtig: Für die Kranken- und Rentenversicherung gelten andere Regeln.

Gelegentlich darf man auch als Student:in mehr als 556 € im Monat verdienen, sofern man die jährliche Verdienstobergrenze für Minijobs von aktuell 6.456 € im Jahr nicht überschreitet. Allerdings sollte die monatliche Verdienstobergrenze von 556 € nicht dauerhaft überschritten werden, da sonst der Status als Minijobber:in nicht mehr gültig ist. Viele Student:innen entscheiden sich aus finanziellen Gründen dafür, mehrere Minijobs anzunehmen. Ist das der Fall, werden die Einkünfte aus allen Minijobs zusammengezählt. Überschreiten Minijobber:innen insgesamt die monatliche Verdienstobergrenze von 556 € bzw. den jährlichen Grundfreibetrag nicht, müssen sie keine Steuern zahlen.

BAföG-Steuerfreibetrag: Muss ich als BAföG-Empfänger:in Steuern zahlen? 

Das Bundesausbildungsfördergesetz (BAföG) dient dazu, Student:innen finanziell zu unterstützen, damit sie sich voll und ganz auf ihr Studium konzentrieren können. Einige Jahre nach Studienende müssen BAföG-Empfänger:innen die Hälfte des bewilligten Darlehens in monatlichen Raten an das BAföG-Amt zurückzahlen. Wer alle Schulden auf einen Schlag bezahlen kann, der bekommt einen Teil der Schulden erlassen. Generell müssen Student:innen BAföG-Darlehen nicht versteuern. 

Es ist auch möglich, zusätzlich zur finanziellen Unterstützung durch BAföG einen Minijob anzunehmen, um die Haushaltskasse aufzubessern. Bis zur monatlichen oder jährlichen Höchstgrenze eines Minijobs dürfen BAföG-Empfänger:innen sich etwas dazuverdienen. Jeder Cent über dieser Grenze muss zwar nicht extra versteuert werden, wird aber vom BAföG-Darlehen abgezogen. Hier müssen Student:innen also abwägen: Wenn sie durch einen Minijob mehr verdienen, erhalten sie mitunter weniger BAföG. Ein BAföG-Darlehen ist darauf ausgerichtet, dass Student:innen gar nicht oder weniger arbeiten müssen und mehr Zeit zum Lernen haben. Wer als BAföG-Empfänger:in zu viel verdient, riskiert weniger BAföG und ist dadurch gezwungen, dauerhaft mehr zu arbeiten. Dadurch bleibt weniger Zeit fürs Studium. Deshalb sollten BAföG-Empfänger:innen nicht zu viel verdienen, ganz unabhängig von der Frage der Steuern. Das erhaltene BAföG müssen Student:innen nicht in der Steuererklärung angeben.

Was passiert, wenn ich mehr verdiene, als der Steuerfreibetrag zulässt?

Besonders fleißige Student:innen landen mit ihrem Verdienst womöglich über dem Steuerfreibetrag. Wer als Student:in den Steuerfreibetrag überschritten hat, muss auf den Überschuss Steuern zahlen. Daneben besteht das Risiko, dass sich die Höhe des BAföG-Darlehens oder des Kindergelds reduziert. Außerdem sollten Student:innen beachten, dass sie als Werkstudent:innen unabhängig vom Gehalt nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten dürfen, da sie andernfalls ihren Status in der Sozialversicherung verlieren. In der vorlesungsfreien Zeit ist es hingegen möglich, mehr als 20 Stunden in der Woche zu arbeiten und auch die Verdienstobergrenze zu überschreiten, sofern es bei einer Ausnahme bleibt. Wer als Werkstudent:in nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet, kommt automatisch nicht über den Steuerfreibetrag. Vorsicht ist dennoch geboten, damit das Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag nicht übersteigt. 

Das gilt auch für Minijobs. Aus der Verdienstobergrenze von 556 € und 12,82 € Mindestlohn ergeben sich mögliche 43,37 Arbeitsstunden pro Monat. Möchten Minijobber:innen keine Steuern zahlen, sollten sie unter der Verdienstobergrenze bleiben. Wenn Student:innen in einem Minijob mehr verdienen, als der Steuerfreibetrag zulässt, zieht der Arbeitgeber die fällige Lohnsteuer automatisch vom Verdienst ab. Student:innen müssen also keine Formulare einreichen.

Allerdings sollten Student:innen die Lohnsteuerbescheinigungen, die sie von ihrer/ihrem Arbeitgeber:in erhalten, gut aufbewahren. Auch sämtliche Quittungen und sonstige Belege von Ausgaben, die im Zusammenhang mit dem Studium stehen, sollten Student:innen mit Minijob oder Werkstudent:innenjob aufheben. Diese Nachweise brauchen sie für die Steuererklärung, mit der sie sich die einbehaltene Lohnsteuer möglicherweise  zurückholen können.

Wie kann ich den Steuerfreibetrag als Student:in geltend machen?

Wie gebe ich den Steuerfreibetrag als Student:in an? Diese Frage stellt sich jede/r Student:in, die/der sich das Studium mit einem Minijob finanzieren möchte. Sofern Student:innen nicht mehr als die genannte Verdienstobergrenze verdienen, müssen sie den Steuerfreibetrag gegenüber dem/der Arbeitgeber:in oder dem Finanzamt nicht explizit geltend machen. Student:innen müssen also keinerlei Formulare ausfüllen. Zu den Ausgaben, die Student:innen von der Steuer absetzen können, zählen zum Beispiel:

  • Semestergebühren

  • evtl. Studiengebühren

  • Ausgaben für Lernmaterialien und Fachliteratur 

  • Elektronik: Computer, Software und Drucker 

  • Büromaterial: Ordner, Papier, Textmarker etc.

  • evtl. Arbeitszimmer

  • evtl. Reisekosten

Es kann sich lohnen, auch ohne offizielle Verpflichtung eine Steuererklärung als Student:in (LINK) » einzureichen. Die Steuererklärung kann man als Student:in 4 Jahre rückwirkend einreichen. 

Wer als Lieferfahrer:in bei Lieferando tätig ist, muss über die/den Arbeitgeber:in ebenfalls Lohnsteuer entrichten, genießt aber alle Steuerermäßigungen in Form des Steuerfreibetrags bzw. der steuerfreien Verdienstobergrenze bei Minijobs.

Fazit – Studentische Ermäßigungen bei Lieferando

Minijobs sind für Student:innen eine gute Gelegenheit, sich etwas dazuzuverdienen. Mit dem Job, der genau zu ihren Bedürfnissen passt.

Die auf dieser Webseite zur Verfügung gestellte Information dient allgemeinen Informationszwecken und bezieht sich nicht speziell auf das Arbeiten bei Lieferando. Obwohl wir uns bemühen, die Inhalte dieser Seite aktuell zu halten, stellen wir die Informationen ohne jegliche Gewährleistung, Garantie oder Anspruch auf Richtigkeit bereit, und schließen jegliche Haftung aus. Wir empfehlen daher, dass du dich auf offiziellen Websites (z. B. der Website der Bundesagentur für Arbeit o.ä.) informierst oder dir professionellen Rat einholst, bevor du handelst.

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Geschrieben von: Lieferando’s Fachabteilung

Unsere deutschsprachigen Personalexpert:innen sind in ganz Deutschland tätig und helfen unserer derzeitigen und zukünftigen Fahrer:innen-Flotte gerne auf ihrem Karriereweg bei Lieferando.