Darf man zwei Minijobs haben?

Viele Arbeitnehmer:innen verschaffen sich mit einem Minijob neben ihrem Hauptjob eine zusätzliche Finanzspritze. Aber auch Student:innen nutzen die Möglichkeit, sich mit einem Minijob etwas dazuzuverdienen. Einige Arbeitnehmer:innen sind nur als Minijobber:innen tätig, da ein Vollzeitjob aus verschiedenen Gründen für sie nicht infrage kommt. Doch was ist ein Minijob überhaupt? Was vorher als 450-Euro-Job bekannt war, ist seit Anfang 2026 der 603-Euro-Job. Der Name sagt es schon: Statt der 450 Euro gibt es nun 603 Euro für einen Minijob auf die Hand, denn der Mindestlohn hat sich erhöht. Wer einen Minijob ausübt, hat nun also mehr davon. Wem die 603 Euro im Monat nicht genügen, kann auch mit zwei Minijobs die Haushaltskasse aufbessern. In diesem Artikel steht alles, was es über die Ausübung von mehr als einem Minijob zu wissen gibt.

zwei minijobs
  • Darf ich zwei Minijobs haben? Grundsätzlich ja: Theoretisch kann jeder mehr als einen Minijob annehmen. Wer von den Vorteilen von Minijobs hinsichtlich Steuern und Sozialabgaben profitieren will, sollte mit allen Minijobs insgesamt nicht die Verdiensthöchstgrenze von 603 Euro pro Monat überschreiten.

  • Es ist erlaubt, mehr als zwei Minijobs auszuüben – nach oben hin gibt es keine Grenze. Allerdings gilt es bei mehreren Minijobs vor allem, den Lohn im Blick zu behalten. Bei einem Minijob dürfen Arbeitnehmer:innen maximal 603 Euro verdienen, um von den Vorteilen zu profitieren. Mit zwei oder mehr Minijobs verdient man meist mehr als 603 Euro. Auch das ist erlaubt, jedoch fallen für jeden Euro über der Verdienstobergrenze von 603 Euro Steuern und Sozialabgaben an.

Für viele ist die Ausübung von mehreren Minijobs eine gute Wahl, da in einem einzelnen Minijob oftmals nicht die vollen 603 Euro verdient werden. Mehrere Minijobs bedeuten mehr Verdienstquellen. Auch ein Verdienst von über 603 Euro wird bei Bedarf so schnell erreicht. Für Minijobs gilt der Mindestlohn von aktuell 13,90 Euro pro Stunde. Die Stundenzahl ist somit begrenzt, um nicht auf über 603 Euro im Monat zu kommen. Wer mehr verdienen möchte, arbeitet entsprechend mehr Stunden in einem oder beiden Minijobs. So ist theoretisch auch eine große zeitliche Flexibilität gegeben, die letztendlich jedoch vom Arbeitgeber abhängt. 

In Vollzeit beschäftigte Arbeitnehmer:innen können neben ihrer hauptberuflichen Tätigkeit ebenfalls mehr als einen Minijob annehmen. Dann gelten jedoch andere Regeln rund um Steuern und Sozialversicherung: Der Lohn für weitere Minijobs wird zum Lohn des Hauptjobs hinzuaddiert und muss entsprechend versteuert werden. Im folgenden Abschnitt steht dazu alles Wissenswerte.

Kann man neben dem Hauptberuf zwei Minijobs haben?

Zwei Minijobs neben dem Hauptjob – geht das überhaupt? Grundsätzlich ja: Wer eine sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung ausübt, kann trotzdem mehr als einen Minijob neben dieser Tätigkeit annehmen. Zwei und mehr Minijobs müssen versteuert werden, während ein Minijob bei einem Verdienst unter der Verdienstobergrenze von 603 Euro (früher 450 beziehungsweise 520 Euro) steuerfrei bleibt. Nimmt ein:e Arbeitnehmer:in trotzdem einen zweiten Minijob neben der sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung an, wird das Einkommen aus diesem und jedem weiteren Minijob zum Einkommen aus der hauptberuflichen Tätigkeit hinzugezählt und die Gesamtsumme entsprechend versteuert. Damit ist also der zweite und jeder weitere Minijob neben einer hauptberuflichen Tätigkeit steuer- und sozialversicherungspflichtig. Die Versteuerung eines Minijobs über den ersten Minijob hinaus erfolgt in der Regel nach Steuerklasse VI. Die Regelungen noch einmal im Überblick: 

  • Ein Minijob ist steuerfrei: Der erste Minijob neben der hauptberuflichen Tätigkeit bleibt weiterhin steuer- und sozialversicherungsfrei.

  • Der zweite Minijob ist steuerpflichtig: Für den zweiten und jeden weiteren Minijob, der neben der hauptberuflichen Tätigkeit angenommen wird, werden Steuern und Sozialabgaben fällig.

Die Ausübung von zwei und mehr Minijobs neben einer hauptberuflichen Tätigkeit lohnt sich also nicht immer, da dadurch Steuern und Sozialversicherungsbeiträge anfallen und der finanzielle Vorteil in Form des vollen Bruttolohns beim Nettoverdienst hinfällig werden kann. 

Eine Ausnahme sind kurzfristige Minijobs. Als kurzfristig gilt ein Minijob dann, wenn er nicht länger als drei Monate oder mehr als 70 Arbeitstage im Kalenderjahr ausgeübt wird. Ein solcher Minijob darf zusätzlich zur Hauptbeschäftigung und zum ersten Minijob ausgeübt werden, ohne dass die Einnahmen versteuert werden müssen.

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Zwei Minijobs ohne Hauptbeschäftigung: Was gibt es beim Thema Steuern zu beachten?

  • Ein Minijob unter 603 Euro ist steuerfrei.

  • Zwei Minijobs unter 603 Euro ohne Hauptbeschäftigung sind steuerfrei.

  • Einer oder mehr Minijobs über 603 Euro sind alle steuerpflichtig.

Anders als bei nur einem Minijob sind bei zwei Minijobs Steuern ein großes Thema. Der Name sagt es schon: Wer einen 603-Euro-Job ausübt, darf bis zu 603 € pro Monat verdienen, ohne darauf Steuern zahlen zu müssen. Das gilt zumindest aus Perspektive der Angestellten. Denn grundsätzlich sind auch Minijobs steuerpflichtig, jedoch müssen Minijobber:innen keine Abgaben entrichten. Das übernimmt der:die Arbeitgeber:in, welche:r die Steuern an die Minijob-Zentrale oder das Finanzamt entrichtet. 

Die Summe von 603 € wird Minijobber:innen also netto ausgezahlt und von den Abgaben, zu denen der:die Arbeitgeber:in verpflichtet ist, nicht berührt. Das macht einen 603-Euro-Job für viele Arbeitnehmer:innen attraktiv, da sie tatsächlich den vollen Lohn bekommen und sich bürokratischen Aufwand sparen. Die Einnahmen aus dem 603-Euro-Job sind gegebenenfalls in der Einkommenssteuererklärung anzugeben, mehr müssen Minijobber:innen nicht tun. Das gilt auch dann, wenn Minijobber:innen ohne Hauptbeschäftigung zwei oder mehr Minijobs annehmen und dabei nicht die Verdienstobergrenze von insgesamt 603 Euro für beide/alle Minijobs überschreiten. 

Übersteigt der Verdienst aus einem Minijob die 603-Euro-Grenze, sind Steuern und Sozialversicherungsabgaben fällig. Bei Ausübung von zwei oder mehr Minijobs (ohne Hauptjob) werden alle Minijobs zu steuer- und sozialversicherungspflichtigen Tätigkeiten, sobald die Verdienstobergrenze von 603 Euro überschritten wird. Das gilt dann auch für einen Minijob, bei dem der:die Minijobber:in weiterhin unter 603 Euro verdient. 

Achtung: Für zwei Minijobs gelten nicht dieselben Regeln wie für zwei Teilzeitjobs. Der Unterschied zwischen zwei Teilzeitjobs und zwei Minijobs liegt vor allem in der Arbeitszeit und dem Einkommen. Teilzeitjobs sind reguläre Arbeitsverhältnisse, bei denen die Arbeitszeit geringer ist als bei Vollzeitjobs. Das Einkommen ist entsprechend der geleisteten Stunden höher und unterliegt der Sozialversicherungspflicht. Im Gegensatz dazu sind Minijobs auf ein monatliches Einkommen von maximal 603 Euro begrenzt. Sie sind weniger sozialversicherungspflichtig und unterliegen einer pauschalen Besteuerung. Bei zwei Minijobs darf das Gesamteinkommen nicht über 603 Euro liegen, um die Minijob-Regelungen einzuhalten.

Gelten für Student:innen mit zwei Minijobs andere Regeln?

Für Student:innen sind mehrere Minijobs eine gute Möglichkeit, sich das Studium zu finanzieren. Wer zwei Minijobs als Student:in hat, ist ebenfalls von der Steuer- und Sozialversicherungspflicht befreit, sofern die Verdienstobergrenze von 603 Euro im Monat nicht überschritten wird. Anders als bei Werkstudent:innenjobs spielt die Einhaltung einer maximalen Arbeitszeit pro Woche von 20 Stunden keine Rolle. Für Student:innen gelten somit die gleichen Regeln wie für andere Minijobber:innen mit zwei oder mehr Minijobs. Bei einem Verdienst von unter 603 Euro mit mehr als einem Minijob können Student:innen bis 25 Jahren sich beitragsfrei über die Krankenversicherung ihrer Familie versichern lassen. Sie sind dann familienversichert. Bei einem Verdienst von über 603 Euro im Monat aus einem oder zwei Minijobs müssen Student:innen sich selbst um eine Krankenversicherung kümmern.

Übersteigt der Verdienst aus einem Minijob die Obergrenze von 603 Euro, sind Student:innen für jeden Minijob sozialversicherungspflichtig. Auch hier greifen also die gleichen Regeln wie bei anderen Arbeitnehmer:innen.

Wer als Student:in steuer- und sozialversicherungsfrei mehr als 603 Euro im Monat verdienen möchte, hat die Möglichkeit, zusätzlich zum Nebenjob als Werkstudent:in zu arbeiten. Dabei darf die wöchentliche Arbeitszeit 20 Stunden pro Woche nicht überschreiten. Das Einkommen aus Minijob und Werkstudententätigkeit darf den jährlichen Steuerfreibetrag nicht überschreiten, um weiterhin steuer- und sozialversicherungsfrei zu bleiben.

Welchen Einfluss haben mehrere Minijobs auf die Beiträge von Kranken- und Sozialversicherung?

Als versicherungspflichtig gelten Arbeitnehmer:innen dann, wenn der Verdienst die Grenze von 603 Euro überschreitet oder die Tätigkeit mehr als drei Monate lang oder mehr als 70 Tage im Kalenderjahr ausgeübt wird. 

Bei Minijobs gilt für die Krankenversicherung:

  • Ein Minijob: Bei Ausübung nur eines Minijobs sind Minijobber:innen von der Krankenversicherungspflicht befreit, sofern der Minijob nicht mehr als 603 Euro im Monat einbringt.

  • Zwei Minijobs: Auch bei zwei Minijobs müssen keine Beiträge zur Krankenversicherung gezahlt werden, sofern der Verdienst aus beiden Minijobs nicht mehr als 603 Euro im Monat beträgt.

  • Ein Verdienst von mehr als 603 Euro: Verdienen Minijobber:innen mit einem, zwei oder mehreren Minijobs insgesamt mehr als 603 Euro im Monat, werden sie krankenversicherungspflichtig. Grundsätzlich zahlen die Arbeitgeber:innen einen bestimmten Prozentsatz des Lohns in die Krankenversicherung ein.

Bei Minijobs gilt für die Sozialversicherung:

  • Ein Minijob: Wer nur einen Minijob ausübt und dabei nicht die Verdiensthöchstgrenze von 603 Euro überschreitet, ist von der Sozialversicherungspflicht befreit.

  • Zwei Minijobs: Auch bei zwei Minijobs werden keine Beiträge zur Sozialversicherung fällig, sofern der Verdienst aus beiden Minijobs nicht 603 Euro im Monat übersteigt.

  • Ein Verdienst von mehr als 603 Euro: Ist der Verdienst aus einem oder mehreren Minijobs zusammen höher als 603 Euro, werden Sozialversicherungsbeiträge fällig.

Übrigens: Die beiden Minijobs sollten bei zwei unterschiedlichen Arbeitgeber:innen ausgeübt werden, um sich die finanziellen Vorteile von Minijobs zu sichern. Wenn Minijobber:innen mehrere Minijobs bei demselben Unternehmen ausüben, werden diese zusammengefasst und gelten dann als sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis.

Minijob: Was gilt in den Semesterferien?

Während der Semesterferien können Student:innen auch mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Auch die Gehaltsobergrenze darf dann überschritten werden, solange das Gehalt im Jahr nicht die Grenze von 7.236 Euro überschreitet. Die Semesterferien eignen sich somit gut, um das Einkommen durch die erhöhte Arbeitszeit zu steigern.

Urlaubsanspruch bei zwei Minijobs

Minijobber:innen haben, wie alle anderen Arbeitnehmer auch, Anspruch auf Urlaub. Dieser Anspruch besteht unabhängig von der Anzahl der ausgeübten Minijobs. Die genaue Anzahl der jährlichen Urlaubstage richtet sich nach den wöchentlichen Arbeitstagen. Zur Berechnung wird folgende Formel verwendet:

Anzahl der Arbeitstage pro Woche x Urlaubsanspruch in Werktagen ÷ übliche Arbeitstage im Betrieb.

Lohnen sich zwei Minijobs?

Wer bei der Ausübung von mehreren Minijobs insgesamt nicht mehr als 603 Euro verdient, kann also netto von den vollen 603 Euro profitieren. Egal ob fest angestellte Arbeitnehmer:innen, Minijobber:innen oder Student:innen: Wird die Verdienstobergrenze überschritten, wird es in Sachen Steuern und Versicherung komplizierter. Oft lohnt es sich wegen der Abgaben dann nicht mehr, zwei Minijobs auszuüben. 

Und wie sieht es bei Lieferando mit Minijobs aus? Lieferando stellt keine Fahrer:innen mit zwei Minijobs ein. Hat jemand bereits einen Minijob, kann er oder sie bei Lieferando als Fahrer:in in einem Midi-Job-Verhältnis, in Teilzeit oder in Vollzeit arbeiten. Umgekehrt können Lieferant:innen bei Lieferando als Minijobber:in bei Lieferando arbeiten, während sie bei einem anderen Arbeitgeber einen Midi-Job oder eine Vollzeit- bzw. Teilzeitstelle ausüben.

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Geschrieben von: Lieferando’s Fachabteilung

Unsere deutschsprachigen Personalexpert:innen sind in ganz Deutschland tätig und helfen unserer derzeitigen und zukünftigen Fahrer:innen-Flotte gerne auf ihrem Karriereweg bei Lieferando.