Wie bekommt man eine Arbeitserlaubnis?
Die Arbeitserlaubnis gibt es nur mit einem gültigen Aufenthaltstitel. Um beide zu bekommen, bestehen in Deutschland zwei wesentliche Gesetzesgrundlagen:
Darin ist geregelt, wer zum Aufenthalt in Deutschland berechtigt ist, für wie lange man bleiben darf und ob man während des Aufenthalts arbeiten darf. Auch ohne Aufenthaltserlaubnis darfst du dich mit gültigen Ausweispapieren und gegebenenfalls einem Visum für 90 Tage in Deutschland aufhalten. In dieser Zeit kannst du dir eine Wohnung und eine Arbeitsstelle suchen, wenn du nicht bereits ein konkretes Jobangebot hast. Für viele Formen des Aufenthaltstitels in Deutschland musst du nachweisen, dass du deinen Aufenthalt mit deiner Arbeit finanzieren kannst und eine Wohnung hast. Hier sind die Schritte, die du als Drittstaatsangehörige:r unternehmen musst, um in Deutschland leben und arbeiten zu können:
Visum vor der Einreise nach Deutschland bei der deutschen Auslandsvertretung beantragen.
Wohnung in der Stadt suchen, in der du arbeiten wirst.
Innerhalb von 2 Wochen mit der Bestätigung der/des Vermietenden (Wohnungsgeberbestätigung) zum Einwohnermeldeamt gehen.
Bei der Bundesagentur für Arbeit melden und eine Zustimmung zur Beschäftigung einholen.
Meldung bei der Ausländerbehörde und Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis stellen. Eventuell verlangt die Behörde die Einstellungsbestätigung oder eine Beschäftigungsbescheinigung des Arbeitgebenden.
Bildungsabschluss und Qualifikation bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) bewerten lassen. Nur so kann deine Qualifikation anerkannt werden.
Bankkonto eröffnen.
Steuernummer beim Finanzamt beantragen.
Krankenversicherung abschließen. In Deutschland gibt es eine Krankenversicherungspflicht.
Gültigkeit des Führerscheins prüfen – nach 6 Monaten Aufenthalt in Deutschland ist eine deutsche Führerscheinprüfung Pflicht.
Du willst wissen, wie lange es dauert, eine Arbeitserlaubnis zu bekommen? Wenn du länger in Deutschland arbeiten möchtest, brauchst du oft die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit. Diese erhältst du innerhalb von 2 Wochen nach Antragstellung, vorausgesetzt deine Unterlagen sind vollständig, gültig und korrekt.
Unterscheiden sich Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis?
Obwohl Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis eng miteinander verbunden sind und sich meist auf derselben elektronischen Karte befinden, handelt es sich um zwei verschiedene Dinge:
Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt Menschen aus Drittstaaten zum befristeten oder dauerhaften Aufenthalt in der BRD. Sie ist die Grundvoraussetzung zur Erteilung einer Arbeitserlaubnis. Zugleich muss für bestimmte Formen des Aufenthaltstitels eine Arbeitsstelle vorhanden sein.
Die Arbeitserlaubnis berechtigt zur Aufnahme einer Tätigkeit. Diese kann angestellt oder selbstständig sein, unterliegt aber gewissen Vorgaben in Bezug auf Mindestverdienst und Eignung beziehungsweise Qualifikation.
Gut zu wissen: Die Arbeitserlaubnis durch die Agentur für Arbeit gilt nur in deren Bezirk. Willst du in einem anderen Bezirk arbeiten, musst du eine regionale Erweiterung beantragen.
Wann läuft eine Arbeitserlaubnis aus und wie bekommt man eine dauerhafte Arbeitserlaubnis?
Die Arbeitserlaubnis gilt für maximal 3 Jahre, kann aber auch früher auslaufen, wenn die Beschäftigung vorher endet. Das ist der Fall, wenn die Stelle von vornherein befristet ist oder du die Arbeitsstelle aufgrund einer Kündigung verlassen musst. Dieser zweite Fall ist problematisch, weil du schlimmstenfalls sofort ausreisen musst. Das gilt auch dann, wenn du die Blaue Karte EU besitzt. Diese gilt normalerweise für 4 Jahre.
Du kannst von dir aus den Arbeitgebenden wechseln, wenn du einen Antrag auf Änderung der Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung oder der Blauen Karte EU stellst. Das ist nicht nötig, wenn du:
schon mindestens 2 Jahre in Deutschland mit dem aktuellen Aufenthaltstitel zur Beschäftigung gearbeitet hast oder
bereits mindestens 3 Jahre mit diesem Aufenthaltstitel in Deutschland gelebt hast – außer fürs Studium-und
deine Beschäftigung keiner zeitlichen Begrenzung unterliegt wie ein Personalaustausch.
Eine entsprechende Bescheinigung erhältst du beim Landesamt für Einwanderung.