Guide zur deutschen Arbeitserlaubnis

Was ist eine Arbeitserlaubnis? Im folgenden Artikel geht es um genau diese Frage. Neben der Aufenthaltserlaubnis zählt die Arbeitserlaubnis in Deutschland zu den wichtigsten Genehmigungen für Nichtdeutsche aus bestimmten Herkunftsländern. Und wer braucht eine Arbeitserlaubnis in Deutschland? Alle Menschen, die nicht aus einem EU-Land oder EFTA-Staat stammen und in Deutschland arbeiten wollen. Ohne dieses Dokument darfst du in Deutschland nicht legal arbeiten. Doch nicht jeder bekommt eine Arbeitserlaubnis. Zum einen ist sie an den Aufenthaltstitel geknüpft. Das bedeutet, dass du ohne Aufenthaltserlaubnis auch keine Chance auf eine Arbeitserlaubnis erhältst. Und auch dann ist der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt für ausländische Mitbürger:innen beschränkt.

Gut Qualifizierte haben in der Regel wenige Hürden zu überwinden, um in Deutschland arbeiten zu können. Für bestimmte Branchen mit hohem Arbeitskräftebedarf können auch gering qualifizierte Menschen Arbeitsvisa in Deutschland erhalten. Wir haben die wichtigsten Punkte und Voraussetzungen für dich zusammengefasst und beantworten die zentralen Fragen rund ums Thema Arbeitserlaubnis.

Guide zur deutschen Arbeitserlaubnis

Was ist eine Arbeitserlaubnis und wie sieht eine Arbeitserlaubnis aus?

Die Arbeitserlaubnis ermöglicht es Menschen aus anderen Herkunftsländern, die keine deutsche Staatsbürgerschaft haben oder nicht aus einem EU-Land oder EFTA-Staat stammen, in Deutschland zu arbeiten. Dabei unterscheidet sich die Genehmigung in befristete und unbefristete Arbeitserlaubnisse. In der Regel befindet sich der Vermerk zur Arbeitserlaubnis auf der Karte mit der Aufenthaltserlaubnis. Diese Formen der Aufenthaltserlaubnis gibt es in Deutschland:

Aufenthaltstitel

Erwerbstätigkeit gestattet

Schengen-Visum: Es berechtigt zum Aufenthalt im Schengen-Raum für einen begrenzten Zeitraum von bis zu 90 Tagen. Deutschland gehört zum Schengen-Raum.

Nein

Aufenthaltserlaubnis ohne Niederlassungserlaubnis

Nur wenn die Zustimmung der Arbeitsverwaltung vorhanden ist

Aufenthaltserlaubnis mit Niederlassungserlaubnis

Ja, unbefristet

Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU: Entspricht für die Arbeitserlaubnis der Aufenthaltserlaubnis mit Niederlassungserlaubnis

Ja, unbefristet

Blaue Karte EU: Aufenthaltstitel für Hochschulabsolvent:innen und hoch qualifizierte Drittstaatsangehörige

Ja, unbefristet

ICT-Karte: Sie ermöglicht es Arbeitskräften innerhalb eines international mit verschiedenen Niederlassungen agierenden Unternehmens, bestimmte Mitarbeiter:innen befristet in einer deutschen Niederlassung zu beschäftigen.

Ja, befristet auf mindestens 90 Tage und maximal 3 Jahre

Mobile-ICT-Karte: Inhaber:innen einer ICT-Karte aus einem anderen EU-Staat dürfen maximal 90 Tage in Deutschland arbeiten. Mit der Mobile-ICT-Karte ist auch eine längere Beschäftigung in Deutschland möglich.

Ja, Befristung auf mehr als 90 Tage

Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums: Sie berechtigt zum Besuch einer deutschen Hochschule und in begrenztem Umfang zur Arbeit.

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen

Wie bekommt man eine Arbeitserlaubnis in Deutschland für Ausländer? Derzeit gibt es Beschränkungen bei der Erwerbstätigkeit (§§ 18 ff. AufenthG) von ausländischen Arbeitskräften. Während Fachkräfte in vielen Bereichen sogar gesucht werden, müssen für andere Branchen und Jobs konkrete Arbeitsplatzangebote vorliegen. Nicht immer werden ausländische Hochschul- oder Berufsausbildungsabschlüsse in Deutschland anerkannt.

Wann braucht man eine Arbeitserlaubnis?

Mit dem Lohn deiner Arbeit bestreitest du nicht nur deinen Lebensunterhalt. Du integrierst dich durch ein Arbeitsverhältnis besser und schneller in die Gesellschaft deines Gastlandes. Wie unkompliziert es für Nicht-Deutsche ist, in Deutschland eine Arbeit aufzunehmen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Der wichtigste Unterschied besteht im Herkunftsland:

  • EU- und EFTA-Bürger:innen: Sie benötigen dank des Freizügigkeitsgesetzes keinen Aufenthaltstitel in Deutschland und keine Arbeitserlaubnis. Sie dürfen sich daher unbefristet in Deutschland aufhalten und dort arbeiten.

  • Menschen aus UK: Seit dem Brexit benötigen auch Brit:innen ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis, um sich länger in Deutschland aufhalten zu dürfen. Sonderregeln gelten für Menschen britischer Herkunft, die schon vor dem Brexit in Deutschland gearbeitet haben.

  • Nicht-EU und Nicht-EFTA-Bürger:innen (Drittstaaten-Angehörige): Ob Aushilfsjob, Minijob, Festanstellung oder Vollzeit, wann immer sie in Deutschland als Angestellte arbeiten wollen, brauchen sie eine Arbeitserlaubnis. Auch für die Selbstständigkeit müssen sie einen Aufenthaltstitel zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit gemäß § 21 Aufenthaltsgesetz besitzen.

Es gibt weitere Kriterien, die deine Möglichkeiten zur Arbeitserlaubnis in Deutschland erweitern:

  • Studierende aus dem Ausland aus Drittstaaten brauchen eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums und zur Ausübung von Nebenjobs neben dem Studium. Es gelten aber Grenzen:
    Nicht mehr als 140 Arbeitstage im Jahr, außer es handelt sich um
    studentische Nebentätigkeiten. Bei Teilzeitbeschäftigungen zählen bis zu 4 Stunden am Tag als halbe Tage, mehr Arbeitsstunden als volle Tage für das Arbeitstagekonto.

  • Besonders gut ausgebildete Menschen wie Hochschulabsolvent:innen und erfahrene Fachkräfte können die Blaue Karte EU erhalten. Neben der fachlichen Qualifikation brauchst du dafür ein konkretes Jobangebot, das deiner Qualifikation entspricht und für das du ein Bruttojahresgehalt von mindestens 50.700 € (im Jahr 2026) bekommst. Ausnahmen, was die Gehaltshöhe angeht, gelten in speziellen Engpassberufen.

Wie bekommt man eine Arbeitserlaubnis?

Die Arbeitserlaubnis gibt es nur mit einem gültigen Aufenthaltstitel. Um beide zu bekommen, bestehen in Deutschland zwei wesentliche Gesetzesgrundlagen:

Darin ist geregelt, wer zum Aufenthalt in Deutschland berechtigt ist, für wie lange man bleiben darf und ob man während des Aufenthalts arbeiten darf. Auch ohne Aufenthaltserlaubnis darfst du dich mit gültigen Ausweispapieren und gegebenenfalls einem Visum für 90 Tage in Deutschland aufhalten. In dieser Zeit kannst du dir eine Wohnung und eine Arbeitsstelle suchen, wenn du nicht bereits ein konkretes Jobangebot hast. Für viele Formen des Aufenthaltstitels in Deutschland musst du nachweisen, dass du deinen Aufenthalt mit deiner Arbeit finanzieren kannst und eine Wohnung hast. Hier sind die Schritte, die du als Drittstaatsangehörige:r unternehmen musst, um in Deutschland leben und arbeiten zu können:

  1. Visum vor der Einreise nach Deutschland bei der deutschen Auslandsvertretung beantragen.

  2. Wohnung in der Stadt suchen, in der du arbeiten wirst.

  3. Innerhalb von 2 Wochen mit der Bestätigung der/des Vermietenden (Wohnungsgeberbestätigung) zum Einwohnermeldeamt gehen.

  4. Bei der Bundesagentur für Arbeit melden und eine Zustimmung zur Beschäftigung einholen.

  5. Meldung bei der Ausländerbehörde und Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis stellen. Eventuell verlangt die Behörde die Einstellungsbestätigung oder eine Beschäftigungsbescheinigung des Arbeitgebenden.

  6. Bildungsabschluss und Qualifikation bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) bewerten lassen. Nur so kann deine Qualifikation anerkannt werden.

  7. Bankkonto eröffnen.

  8. Steuernummer beim Finanzamt beantragen.

  9. Krankenversicherung abschließen. In Deutschland gibt es eine Krankenversicherungspflicht.

  10. Gültigkeit des Führerscheins prüfen – nach 6 Monaten Aufenthalt in Deutschland ist eine deutsche Führerscheinprüfung Pflicht.

Du willst wissen, wie lange es dauert, eine Arbeitserlaubnis zu bekommen? Wenn du länger in Deutschland arbeiten möchtest, brauchst du oft die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit. Diese erhältst du innerhalb von 2 Wochen nach Antragstellung, vorausgesetzt deine Unterlagen sind vollständig, gültig und korrekt.

Unterscheiden sich Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis?

Obwohl Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis eng miteinander verbunden sind und sich meist auf derselben elektronischen Karte befinden, handelt es sich um zwei verschiedene Dinge:

  • Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt Menschen aus Drittstaaten zum befristeten oder dauerhaften Aufenthalt in der BRD. Sie ist die Grundvoraussetzung zur Erteilung einer Arbeitserlaubnis. Zugleich muss für bestimmte Formen des Aufenthaltstitels eine Arbeitsstelle vorhanden sein.

  • Die Arbeitserlaubnis berechtigt zur Aufnahme einer Tätigkeit. Diese kann angestellt oder selbstständig sein, unterliegt aber gewissen Vorgaben in Bezug auf Mindestverdienst und Eignung beziehungsweise Qualifikation.

Gut zu wissen: Die Arbeitserlaubnis durch die Agentur für Arbeit gilt nur in deren Bezirk. Willst du in einem anderen Bezirk arbeiten, musst du eine regionale Erweiterung beantragen.

Wann läuft eine Arbeitserlaubnis aus und wie bekommt man eine dauerhafte Arbeitserlaubnis?

Die Arbeitserlaubnis gilt für maximal 3 Jahre, kann aber auch früher auslaufen, wenn die Beschäftigung vorher endet. Das ist der Fall, wenn die Stelle von vornherein befristet ist oder du die Arbeitsstelle aufgrund einer Kündigung verlassen musst. Dieser zweite Fall ist problematisch, weil du schlimmstenfalls sofort ausreisen musst. Das gilt auch dann, wenn du die Blaue Karte EU besitzt. Diese gilt normalerweise für 4 Jahre.

Du kannst von dir aus den Arbeitgebenden wechseln, wenn du einen Antrag auf Änderung der Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung oder der Blauen Karte EU stellst. Das ist nicht nötig, wenn du:

  • schon mindestens 2 Jahre in Deutschland mit dem aktuellen Aufenthaltstitel zur Beschäftigung gearbeitet hast oder

  • bereits mindestens 3 Jahre mit diesem Aufenthaltstitel in Deutschland gelebt hast – außer fürs Studium-und

  • deine Beschäftigung keiner zeitlichen Begrenzung unterliegt wie ein Personalaustausch.

Eine entsprechende Bescheinigung erhältst du beim Landesamt für Einwanderung.

Verlängerung der Arbeitserlaubnis

Die Arbeitserlaubnis kann verlängert werden, wenn die Beschäftigung andauert, also die Voraussetzung für die erstmalige Erteilung der Arbeitserlaubnis weiter vorliegen. Dann verlängert sich auch der Aufenthaltstitel. Von vornherein befristete Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse können von dieser Möglichkeit ausgenommen sein.

Wie bekommt man eine dauerhafte Arbeitserlaubnis?

Um dauerhaft und ohne Einschränkungen in Deutschland leben und arbeiten zu können, brauchst du einen unbefristeten Aufenthaltstitel oder als Asylberechtigte:r eine Niederlassungserlaubnis. Das sind die Voraussetzungen:

Unbefristeter Aufenthaltstitel

Niederlassungserlaubnis für Asylberechtigte

Mindestens 5 Jahre ununterbrochener Aufenthaltstitel in Deutschland

Mindestens 5 Jahre ununterbrochene Aufenthaltserlaubnis in Deutschland, vorangegangenes Asylverfahren eingeschlossen. Bei guter sprachlicher und wirtschaftlicher Integration auch schon nach 3 Jahren möglich.

Mindestens 60 Monate Beitragszahlungen zu einer Rentenversicherung

Gegebenenfalls Negativbescheinigung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vorhanden, dass keine Voraussetzungen für Widerruf oder Rücknahme vorliegen

Gesicherter Lebensunterhalt

Überwiegend gesicherter Lebensunterhalt

Ausreichende Sprachkenntnisse (Niveau B1)

Hinreichende Sprachkenntnisse (Niveau A2)

Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse

Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse

Ausreichender Wohnraum für dich und alle mit dir lebenden Familienangehörigen

Ausreichender Wohnraum für dich und alle mit dir lebenden Familienangehörigen

Vorhandene Erlaubnisse für dauernde Berufsausübung

Vorhandene Erlaubnisse für dauernde Berufsausübung

Keine zuwiderlaufenden Gründe in Bezug auf öffentliche Sicherheit oder Ordnung

Keine zuwiderlaufenden Gründe in Bezug auf öffentliche Sicherheit oder Ordnung

Fazit

Auch bei Lieferando benötigst du eine gültige Arbeitserlaubnis, um für uns als Fahrer:in zu arbeiten. Deswegen solltest du einige wichtige Dokumente parat haben:

  • Pass oder Ausweis

  • Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis (wenn du aus einem Nicht-EU-Land stammst)

  • Steuernummer

Wir freuen uns, dich als neue:n Fahrer:in begrüßen zu dürfen!

Die auf dieser Webseite zur Verfügung gestellte Information dient allgemeinen Informationszwecken und bezieht sich nicht speziell auf das Arbeiten bei Lieferando. Obwohl wir uns bemühen, die Inhalte dieser Seite aktuell zu halten, stellen wir die Informationen ohne jegliche Gewährleistung, Garantie oder Anspruch auf Richtigkeit bereit, und schließen jegliche Haftung aus. Wir empfehlen daher, dass du dich auf offiziellen Websites (z. B. der Website der Bundesagentur für Arbeit o.ä.) informierst oder dir professionellen Rat einholst, bevor du handelst.

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Geschrieben von: Lieferando’s Fachabteilung

Our German HR experts are located all across Germany, and love helping current and prospective couriers throughout their journey with Lieferando.