Minijob, Halbtagsstelle – Teilzeitarbeit hat viele Ausprägungen. Doch was genau ist ein Midijob? Beim Midijob arbeitet man mehr Wochenstunden als beim Minijob und weniger als bei einer Vollzeitstelle. Insofern handelt es sich um eine Form der Teilzeitarbeit. Das Besondere am Midijob ist sein gleitender Lohn. Man spricht auch von einer Gleitzone, also einem Bereich zwischen aktuell (2026) 603,01 Euro und 2.000 Euro Verdienst im Monat, innerhalb dessen man sozialversicherungspflichtige und steuerliche Vorteile genießt. Und das unterscheidet den Midijob vom klassischen Teilzeitjob. Was macht Midijobs so attraktiv? Obwohl man mit einem Midijob den vollen Sozialversicherungsschutz genießt, zahlt man einen deutlich geringeren Beitrag in die Sozialversicherung ein als Teil- oder Vollzeitbeschäftigte. Midijobber:innen haben also effektiv mehr von ihrem Lohn. Zudem darf man zwei Midijobs ausüben, solange man insgesamt nicht mehr als die Obergrenze von 2.000 € verdient und die Arbeitgeber:innen die Mehrfachbeschäftigung genehmigen. Außerdem ist es möglich, einen Midijob mit einem Minijob zu kombinieren und so bis zu 2603 € zu verdienen, ohne die vollen Sozialabgaben und Steuern zahlen zu müssen.
Was ist ein Midijob und was bedeutet Midijob?
Was ist ein Midijob und was bedeutet Midijob?
Den Midijob (LINK) » gibt es noch gar nicht so lange. Er entstand wie der Minijob (LINK) » im Zuge der Hartz-IV-Reformen und sollte die Benachteiligung von geringverdienenden Personen gegenüber sozialversicherungsfrei beschäftigten Minijobber:innen verhindern. Im Zuge dessen entstand in Branchen wie dem Dienstleistungssektor, im Pflegebereich, in der Industrie und in Privathaushalten eine Vielzahl von Beschäftigungsverhältnissen auf Midijob-Basis. Die Spanne, in der sich ein Midijob bewegen darf, liegt 2026 zwischen 603,01 € und 2.000,00 € brutto. Man hat beim Midijob also viel Spielraum und kann seine Arbeitszeit an die persönlichen Lebensumstände anpassen, sofern der Job es zulässt. Das macht den Midijob zum idealen Modell, wenn man mehr verdienen möchte als beim Minijob, aber weniger festgelegt sein will als bei einer klassischen Teilzeitstelle. Für Personen, die Familie und Job unter einen Hut bringen müssen, kann ein Midijob ideal sein. Die folgenden Merkmale kennzeichnen den Midijob:
Der Lohn liegt zwischen 603,01 € und 2.000,00 € brutto.
Variable Vergütungsbestandteile zählen zum Bruttoarbeitsentgelt.
Midijobs sind sozialversicherungspflichtig, der Anteil der Arbeitnehmer:innen fällt jedoch geringer aus als bei Voll- oder Teilzeitjobs.
Praktika oder Ausbildungen können keine Midijobs sein.
Midijob als Student:in: Was ist zu beachten?
Student:innen können Midijobs ausüben. Sie fallen dann aber aus der Familienversicherung heraus und müssen die Kranken- und Pflegeversicherung selbst übernehmen. Dabei erhalten sie einen ermäßigten Beitrag in der gesetzlichen Krankenkasse. Zudem müssen Student:innen bei der Ausübung eines Midijobs nur einen Rentenbeitrag abführen, jedoch keine weiteren Beiträge zur Sozialversicherung, wenn die wöchentliche Arbeitszeit:
nicht mehr als 20 Stunden beträgt oder
20 Stunden übersteigt, man aber nur am Wochenende, abends bzw. nachts arbeitet oder
20 Stunden übersteigt, die Beschäftigung allerdings auf 26 Wochen im Jahr befristet ist.
Wer zahlt die Krankenversicherung bei einem Midijob?
Anders als Minijobs sind Midijobs sozialversicherungspflichtig. Das bedeutet, dass Midijobber:innen von ihrem Lohn Beiträge für die Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung zahlen müssen. Mit einem Midijob ist man in allen Bereichen abgesichert, erwirbt Rentenansprüche und hat Anspruch auf Arbeitslosengeld. Wie bei anderen Beschäftigungsverhältnissen auch, teilen sich beim Midijob Arbeitnehmer:in und Arbeitgeber:in die Abgaben. . Bei Voll- und Teilzeitstellen fällt die Verteilung genau 50:50 aus, es ist also jeweils die Hälfte von jeder:m der Vertragspartner:innen zu tragen. Beim Midijob müssen die Arbeitgeber:innen ebenfalls 50 % der Abgaben leisten, jedoch auf den vollen Midijob-Lohn. Die Midijobber:innen müssen nur auf einen Teil ihres Lohns (das Gleitzonenentgelt) prozentuale Abgaben entrichten; sie zahlen also weniger, ohne dass ihnen dadurch Nachteile entstehen. Je geringer der monatliche Lohn ist, desto größer fällt die Entlastung aus. Relevant für die Berechnung ist der Faktor F (LINK) ».
Wer wissen will, wie hoch die Beiträge für die Krankenversicherung beim Midijob sind, findet eine Einschätzung unter anderem bei diesem Rechner (LINK) ». Die Höhe der Beiträge hängt nicht nur von der Lohnhöhe der Midijobber:innen ab. Krankenkassen erheben seit einigen Jahren außerdem Zusatzbeiträge, die sich jährlich ändern und nicht bei allen Krankenkassen gleich hoch sind. Auch wenn Midijobber:innen weniger für die Krankenversicherung zahlen als Teilzeitbeschäftigte, haben sie trotzdem den vollen Versicherungsschutz. Arbeitsrechtlich sind Midijobber:innen anderen Beschäftigten (auch Minijobber:innen) gleichgestellt und haben Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Erkranken Midijobber:innen länger als sechs Wochen, haben sie auch Anspruch auf Krankengeld. Die Höhe des Krankengelds richtet sich nach dem vollen Bruttolohn und nicht nach dem Gleitzonenentgelt. Zudem haben schwangere Frauen im Midijob Anspruch auf Mutterschaftsgeld, das sich ebenfalls am tatsächlichen Bruttolohn orientiert. Midijobber:innen mit Kindern erhalten außerdem Kinderkrankengeld. Im Gegensatz dazu gehen Minijobber:innen bei Mutterschafts- und Kinderkrankengeld leer aus.
Welche Abzüge sind bei einem Midijob zu beachten?
Neben den Abgaben für die Sozialversicherung fallen beim Midijob auch Steuerabgaben an. Für die Steuerhöhe ist neben dem Bruttolohn die Steuerklasse (LINK) » entscheidend. Die folgende Tabelle zeigt die steuerliche Belastung bei einem Midijob, aufgeschlüsselt auf die verschiedenen Steuerklassen.
Steuerklasse | I | II | III | IV | V | VI |
Lohnsteuer | keine bis wenig | keine bis wenig | keine | keine bis wenig | ja | ja |
Diese Tabelle gilt jedoch nur für Arbeitnehmer:innen, die den Midijob als Erstjob ausüben. Wer einen Midijob als Zweitjob annimmt, fällt für diesen automatisch in die Steuerklasse VI (für Berufstätige mit Nebenjob). Diese Steuerklasse hat die höchsten Abzüge. Da der Grundfreibetrag sowie weitere Freibeträge (Kinderfreibetrag, Sonderausgaben-Pauschbetrag, Arbeitnehmerpauschbetrag) in dieser Klasse wegfallen, entfallen auf jeden verdienten Euro Steuern. Wer zwei Jobs ausübt, kann frei wählen, für welchen Job die reguläre Lohnsteuerklasse gilt und für welchen die Steuerklasse VI. Wegen der sehr hohen Abzüge empfiehlt es sich, sie für den Job mit dem geringeren Lohn zu wählen.
Verheiratete, die nicht dauerhaft voneinander getrennt leben, sowie eingetragene Lebenspartner:innen können verschiedene Steuermodelle wählen. Bei etwa gleichen Einkommenshöhen beider Partner:innen erweist sich die Kombination IV/IV als günstig. Sind die Einkommenshöhen sehr unterschiedlich, empfiehlt sich Steuerklasse III für die Person, die mehr verdient (mindestens 60 % des Haushaltseinkommens). Denn bei Steuerklasse V fallen auch beim Midijob hohe Abgaben an. Unter diesen Umständen kann die Wahl von IV/IV steuerlich günstiger sein, da der Midijob-Lohn in Klasse IV wenig bis nicht besteuert wird
Hier ist eine Beispielrechnung für einen Midijob knapp oberhalb der Grenze zum Minijob bei Lohnsteuerklasse III:
Dieses Beispiel ist keine verbindliche Berechnung, unterliegt Änderungen und kann aufgrund von nicht berücksichtigten Einzelfaktoren abweichen.
Monatlicher Lohn (brutto) | 620,00 € |
Krankenversicherung | 2,13 € |
Zusatzbeitrag zur KV |
|
Pflegeversicherung
| 2,26 € |
Rentenversicherung | 0,32 € |
Arbeitslosenversicherung | 0,00 € |
Steuer | 5,29/5,15 € |
Gesamtabgaben | 614,85 bis 614,71 € |
Monatsnetto | 620,00 € |
Midijobber:innen, die die obere Einkommensgrenze des Jobmodells erreichen, haben bei Steuerklasse III folgende Abzüge:
Dieses Beispiel ist keine verbindliche Berechnung, unterliegt Änderungen und kann aufgrund von nicht berücksichtigten Einzelfaktoren abweichen.
Monatlicher Lohn (brutto) | 2.000,00 € |
Krankenversicherung einschließlich Zusatzbeitrag von 2,9 % | 175,00 € |
Pflegeversicherung
|
|
Rentenversicherung | 186,00 € |
Arbeitslosenversicherung | 26,00 € |
Steuer | 0,00 € |
Gesamtabgaben je nach Pflegeversicherungsbeitragshöhe |
|
Monatsnetto je nach Pflegeversicherungsbeitragshöhe |
|
Monatlicher Lohn (brutto) | 2.000,00 € |
Was ist der Unterschied zwischen Mini- und Midijob?
Sie klingen ganz ähnlich, unterscheiden sich aber erheblich: Mini- und Midijob. Der Minijob ist steuer- und sozialabgabenfrei, dafür haben Minijobber:innen keine Absicherung bei Arbeitslosigkeit. Auch auf bestimmte Leistungen der Krankenkasse müssen sie verzichten. Dafür sind diese Jobs besonders flexibel. Man kann einen oder mehrere Minijobs ausüben (die alle steuer- und abgabenfrei bleiben, solange der Lohn für alle Minijobs zusammen die Grenze von 603 € nicht übersteigt). Auch Kombinationen von Vollzeit-, Teilzeit- und Midijob mit Minijob sind möglich. Beim Midijob darf man deutlich mehr verdienen als beim sozialversicherungsfreien Minijob. Dabei profitieren Midijobber:innen von geringeren Sozialabgaben als bei Vollzeit- oder Teilzeitstellen – bei voller Absicherung. In den meisten Fällen ist ein Midijob zudem steuerfrei. Die folgende Tabelle zeigt die Unterschiede und Gemeinsamkeiten:
| Minijob | Midijob |
|---|---|---|
Bezahlung | Maximal 603 € im Monat | Zwischen 603,01 € und 2.000 € im Monat |
Sozialversicherung | Nur Rentenbeiträge (Befreiung möglich) | Reduzierte Abgaben auf alle Sozialversicherungen |
Bruttoentgelt | Brutto = Netto | Brutto minus geringe Abgaben |
Steuern | Steuerfrei | Je nach Steuerklasse keine bis geringe Versteuerung |
Urlaubsanspruch nach Bundesurlaubsgesetz (LINK) » | Ja | Ja |
Wer einen Midijob ausübt, darf zusätzlich einen Minijob übernehmen. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um einen Minijob mit Verdienstgrenze oder einen kurzfristigen Minijob handelt. Man darf sogar neben dem Midijob beide Arten von Minijob ausüben. Dabei gelten für den Hauptjob (also den Midijob) die vergünstigten Sozialabgaben und die je nach Steuerklasse geltenden Abgaben. Für den Minijob fallen weder Steuern noch Abgaben an. Auch zwei Midijobs nebeneinander sind kein Problem. Doch Vorsicht: Übersteigt der Lohn aus beiden Midijobs die Obergrenze von 2.000 €, entfallen sämtliche Midijob-Vorteile und man muss den Lohn normal versteuern und die Sozialabgaben anpassen. Studierende mit BAföG können einen Midijob ausüben, müssen jedoch die Einkommensgrenze von 6.672 € in 2025 beachten. Übersteigt das Jahreseinkommen diese Grenze, wird das BAföG gekürzt.
Worauf ist bei der Arbeitszeit zu achten?
Midijobber:innen müssen sich an die gesetzlichen Bestimmungen zu maximalen Arbeits- und Ruhezeiten halten.
Stunden pro Woche: Mehr als 48 Stunden pro Woche dürfen Midijobber:innen nicht arbeiten.
Stunden pro Monat: Im Monat dürfen Midijobber:innen nicht mehr als 161,15 Stunden arbeiten.
Was ist besser - Teilzeit oder Midijob?
Tatsächlich handelt es sich beim Midijob um eine Teilzeitbeschäftigung. Allerdings gelten zwischen Teilzeit- und Midijob einige erhebliche Unterschiede, wie die folgende Tabelle zeigt.
| Midijob | Teilzeitjob |
|---|---|---|
Bezahlung | Zwischen 603,01 und 2.000 € im Monat | Ab 603,01 € |
Sozialversicherung | Reduzierte Abgaben auf alle Sozialversicherungen | Volle Abgaben auf alle Sozialversicherungen |
Bruttoentgelt | Brutto minus geringe Abgaben | Brutto minus volle Abgaben |
Steuern | Je nach Steuerklasse keine bis geringe Versteuerung | Reguläre Versteuerung der Einnahmen |
Urlaubsanspruch nach Bundesurlaubsgesetz | Ja | Ja |
Beim Midijob genießt man erhebliche Vorteile durch reduzierte Steuern und Abgaben. Dafür ist das maximale monatliche Einkommen auf 2.000 € begrenzt. Dazu zählen auch variable Vergütungsbestandteile. Diese Leistungen muss man aufaddieren, durch 12 teilen und das Ergebnis zum Monatslohn dazurechnen. Nur so kann man sicherstellen, dass man die Grenze nicht versehentlich überschreitet. In puncto sozialer Absicherung schneiden Midi- und Teilzeitjob gleich gut ab. Allerdings muss man beim Midijob deutlich weniger Sozialabgaben zahlen als für den Teilzeitjob. Wer den Midijob mit den Steuerklassen I bis IV ausübt, zahlt wenig oder gar keine Steuern. Der Lohn für den Teilzeitjob ist hingegen steuerpflichtig.
Der große Vorteil des Teilzeitmodells ist, dass man so viel verdienen kann, wie man möchte. Solange man weniger Wochenstunden als Vollzeitbeschäftigte arbeitet, hat man einen Teilzeitvertrag. So kann man auch unkompliziert die Wochenarbeitszeit verringern oder erhöhen und die Lohnhöhe dem Bedarf anpassen, ohne sich um Obergrenzen Gedanken machen zu müssen (vorausgesetzt, es ist betrieblich möglich). Da man ohne große Umstände vom Midi- in den Teilzeitjob mit voller Abgabepflicht rutscht, lohnt sich ein Midijob eigentlich immer mehr. Übrigens ist die Kombination von Midi- und Teilzeitjob nicht sinnvoll, wenn der addierte Lohn über der Obergrenze für Midijobs liegt. Dann entfallen nämlich die Vorteile des Midijobs.
Wo muss ich einen Midijob anmelden?
Midijobber:innen müssen sich nicht selbst bei verschiedenen Versicherungsträgern und Behörden melden und sie über den Arbeitsantritt informieren. Das übernimmt die/der Arbeitgeber:in, und zwar sowohl die Anmeldung bei der Krankenkasse und sämtlicher Sozialversicherungen als auch beim Unfallversicherungsträger. Auch die Abrechnungen mit den Sozialversicherungsträgern laufen über die/den Arbeitgeber:in. Midijobber:innen sollten sich aber im Vorfeld um den Wechsel der Steuerklasse kümmern, wenn dies für sie vorteilhafter wäre.
Kann ich zwei Midijobs gleichzeitig haben?
Es ist grundsätzlich möglich, zwei Midijobs gleichzeitig auszuüben. Allerdings wird das Einkommen aus beiden Midijobs addiert. Damit man weiterhin von den verringerten Sozialversicherungsbeiträgen profitiert, muss das Gesamteinkommen aus beiden Jobs im Midijob-Bereich bleiben. Überschreitet das Gesamteinkommen jedoch die obere Grenze von 2.000 Euro, gelten für beide Arbeitsverhältnisse die normalen Beiträge zur Sozialversicherung.
Außerdem ist es wichtig, den/die Arbeitgeber:in über den zweiten Midijob zu informieren. Die gesetzliche maximale Arbeitszeit von 48 Stunden pro Woche darf nicht überschritten werden. Daher sollten Midijobber:innen vorher gut überlegen, ob ein zweiter Midijob mit den gesetzlichen Vorgaben vereinbar ist und ob die Zusatztätigkeit sich finanziell lohnt.
Midijob und Minijob kombinieren – geht das?
Ein Midijob lässt sich auch mit einem Minijob kombinieren. Auch in diesem Fall müssen aber die geltenden Regelungen zum Verdienst und zur Arbeitszeit beachtet werden. Anders als bei einer Kombination aus zwei Midijobs wird das Einkommen aus dem Midijob nicht mit dem Einkommen aus Minijob zusammengerechnet. Die Vergünstigungen bei den Sozialversicherungsbeiträgen für den Midijob bleiben also erhalten und der Minijob bleibt beitragsfrei.
Kann ich meinen Midijob mit einer Teilzeit-/Vollzeitstelle verknüpfen?
Ein Midijob kann auch neben einer Teilzeit- oder Vollzeittätigkeit ausgeübt werden. Bei einer Voll- oder einer Teilzeitstelle muss der/die Arbeitgeber:in allerdings über die Nebenbeschäftigung informiert werden. Die Haupttätigkeit darf nicht unter dem Zeitaufwand für den Midijob leiden. Bei einer Teilzeitstelle und einer Vollzeitstelle werden die Arbeitsstunden zusammengerechnet. Die Arbeitszeit muss weiterhin den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Gerade bei einer Vollzeitstelle bleibt dann nur das Wochenende für die Ausübung des Midijobs.
Midijobs – viele Vorteile, kaum Nachteile
In diesem Artikel konnten wir die Frage „Was ist besser: Midijob oder Teilzeit?“ eindeutig beantworten. Der Midijob hat gegenüber klassischen Teilzeitjobs erhebliche geldwerte Vorteile, bietet aber dieselbe Absicherung wie Teil- oder Vollzeitjobs. Da die monatliche Lohnobergrenze für Midijobs zu Beginn des Jahres 2023 erneut gestiegen ist und nun 2.000 € beträgt, kann man mit einem Midijob richtig was dazuverdienen. Kombiniert man den Midijob mit einem Minijob, kann sich der Lohn auf bis zu 2.603 € im Monat erhöhen, ohne dass man darauf Steuern oder die regulären Sozialabgaben zahlen muss.
Midijobs bei Lieferando
Wer gern an der frischen Luft unterwegs ist und nebenbei auch noch etwas für die Fitness tun möchte, sollte sich die Jobs (LINK) » als Lieferfahrer:in bei Lieferando anschauen. Wir bieten für jede:n das richtige Arbeitszeitmodell. Bei unseren Midijobs arbeitet man mindestens 12 und maximal 25 Stunden in der Woche und genießt alle Vorteile (LINK) », die wir unseren Angestellten bieten. Wer an fünf Tagen in der Woche arbeitet, hat Anspruch auf vier Wochen bezahlten Urlaub im Jahr. Wir vergüten sogar die Wartezeit auf die nächste Bestellung.
Bei Lieferando kannst du keine zwei Minijobs parallel ausüben. Wie wäre es stattdessen mit der Kombination aus Minijob und Midijob? Auf diese Weise hat man die volle soziale Absicherung, muss aber je nach Lohnhöhe im Midijob kaum Abgaben zahlen. Das lohnt sich mehr, als zwei Minijobs auszuüben, zumal man bei dieser Variante nie mehr als 603 € sozialabgabenfrei verdienen darf.
Die auf dieser Webseite zur Verfügung gestellte Information dient allgemeinen Informationszwecken und bezieht sich nicht speziell auf das Arbeiten bei Lieferando. Obwohl wir uns bemühen, die Inhalte dieser Seite aktuell zu halten, stellen wir die Informationen ohne jegliche Gewährleistung, Garantie oder Anspruch auf Richtigkeit bereit, und schließen jegliche Haftung aus. Wir empfehlen daher, dass du dich auf offiziellen Websites (z. B. der Website der Bundesagentur für Arbeit o.ä.) informierst oder dir professionellen Rat einholst, bevor du handelst.