Nicht volle 40 Stunden in der Woche arbeiten zu gehen, hat viele Vorteile. Man genießt etwa eine bessere Work-Life-Balance. Wer neben dem Job studieren will oder mehr für die Familie da sein möchte, wählt gern einen Job in Teilzeit. Manche Jobs sind von vornherein als Teilzeitstellen ausgeschrieben. Neben der Möglichkeit des Jobsharings gibt es auch klassische Halbtagsstellen. Teilzeit ist bei Jobs also vielseitig und umfasst eine große Bandbreite an Arbeitszeitmodellen. Wer denkt, Teilzeitarbeit gebe es nur in bestimmten Berufen, der:die irrt. Schon längst beschränken sich Teilzeitarbeitsplätze nicht nur auf den Einzelhandel und Pflegeberufe. Inzwischen sind reduzierte Wochenarbeitszeiten auch in Führungspositionen möglich. Beliebt ist es zudem, die Arbeitszeit im Alter zu reduzieren; das nennt man Altersteilzeit. Für die Definition gilt es, zwischen Minijob (dem sogenannten 603-Euro-Job) und einer Teilzeitstelle zu unterscheiden. Auch für Arbeitgeber:innen sind Teilzeitangestellte vorteilhaft. Sie arbeiten zwar weniger, dafür aber in dieser Zeit oft motivierter und konzentrierter als Vollbeschäftigte. Doch ist Teilzeit bei Jobs immer möglich und gibt es ein Recht, die Wochenarbeitszeit zu reduzieren? Dieser Artikel beschreibt, welche Möglichkeiten Arbeitnehmer:innen haben und welche Rechte und Pflichten damit einhergehen.
Alles was du über Teilzeit Jobs wissen musst
Was ist ein Teilzeitjob?
Was bedeutet Teilzeit genau? Bei Teilzeit sind die Stunden, die Arbeitnehmende wöchentlich arbeiten, reduziert. Während eine Vollzeitstelle meist 40 Wochenarbeitsstunden umfasst, kann Teilzeit bezüglich der Stunden pro Woche variieren. Schon mit einer Wochenarbeitsstunde weniger als die Vollzeitbeschäftigten des Betriebs arbeitet man somit in Teilzeit.
Bei der Ausübung eines Teilzeitjobs sind verschiedene Modelle möglich:
Reduzierung der täglichen Arbeitszeit: Die Beschäftigten haben dann noch genauso viele Arbeitstage wie ihre in Vollzeit beschäftigten Kolleg:innen, arbeiten täglich jedoch weniger Stunden.
Weniger Arbeitstage pro Woche: Alternativ können Teilzeitbeschäftigte auch an weniger Tagen in der Woche arbeiten, dafür aber mit der gleichen Anzahl an täglichen Arbeitsstunden wie bei einer Vollzeitbeschäftigung.
Saisonale Teilzeit: Bei diesem Modell werden die Beschäftigten, je nach saisonaler Auslastung, in Vollzeit oder in Teilzeit angestellt. So würde ein:e Mitarbeiter:in in einem Biergarten im Sommer in Vollzeit und im Winter, wenn deutlich weniger los ist, weniger Wochenstunden arbeiten. So sparen Betriebe sich die Suche nach temporären Arbeitskräften zu Zeiten mit hoher Auslastung.
Eltern-Teilzeit: Eltern können während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten. Dabei dürfen sie nicht mehr als 32 Stunden pro Woche arbeiten – im monatlichen Durchschnitt gerechnet. Voraussetzung dafür ist, dass sie schon länger als 6 Monate ohne Unterbrechung für den/die Arbeitgeber:in gearbeitet haben und im Betrieb mindestens 15 Arbeitnehmer:innen beschäftigt sind.
Brückenteilzeit: Bei diesem Modell handelt es sich um eine befristete Teilzeitbeschäftigung. Die befristete Reduzierung der Arbeitszeit ist allerdings nur in Betrieben mit mehr als 45 Mitarbeiter:innen möglich. Arbeitnehmer:innen müssen dann mindestens ein Jahr in Teilzeit arbeiten und nach spätestens fünf Jahren wieder auf eine volle Stelle zurückkehren.
Jobsharing: Bei dieser Variante teilen sich zwei Kolleg:innen eine Vollzeitstelle und arbeiten jeweils in Teilzeit. Dabei legen sie die Verantwortlichkeiten und Arbeitszeiten untereinander fest.
Altersteilzeit: Arbeitnehmer:innen über 55 Jahren haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit bis zum Renteneintritt zu halbieren.
Altersteilzeit: Arbeitnehmer:innen über 55 Jahren haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit bis zum Renteneintritt zu halbieren.
Teilzeitjob: Wie viele Stunden muss ich arbeiten? Wie viele Stunden gelten als Teilzeit?
Jede Stelle unter 35 Wochenstunden gilt bereits als Teilzeitstelle. In manchen Jobs können die Teilzeitbeschäftigten frei entscheiden, ob sie lieber einen Tag weniger in der Woche arbeiten oder die tägliche Stundenzahl reduzieren wollen. Ob die freie Zeiteinteilung möglich ist, hängt jedoch im konkreten Einzelfall von den innerbetrieblichen Erfordernissen ab.
In Deutschland ist das Anrecht auf Teilzeit im Gesetz seit 2001 festgelegt. Doch auch mit diesem Gesetz gibt es einige Einschränkungen zu beachten:
Ein Recht auf Teilzeitarbeit besteht nur in Unternehmen mit mehr als 15 Beschäftigten.
Arbeitnehmer:innen müssen ihren Wunsch auf reduzierte Wochenarbeitszeit mindestens drei Monate vorher ankündigen.
Können Arbeitgeber:innen betriebliche Gründe angeben, warum die Arbeitszeitreduzierung nicht möglich ist, dürfen sie den Antrag zurückweisen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn dadurch unverhältnismäßig hohe Kosten entstehen oder die Arbeitsabläufe gestört werden.
Ein wichtiger Aspekt des Gesetzes ist, dass es neben dem Recht auf Teilzeit auch den Anspruch gibt, in puncto Beförderungen, Lohn, Weiterbildung und Urlaub Vollzeitbeschäftigten gleichgestellt zu sein. Eine gesetzliche Mindeststundenzahl bei Teilzeit besteht nicht; stattdessen werden Arbeitsstunden individuell im Arbeitsvertrag festgelegt.
Von Teilzeit zu Vollzeit wechseln: Geht das?
Oft sind Stellenangebote bereits als Teilzeitstellen ausgeschrieben oder Arbeitnehmer:innen reduzieren ihre Arbeitszeit auf eine Teilzeitbeschäftigung, sofern die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Wie sieht es aber mit einem Wechsel von einer Teilzeit- in eine Vollzeitbeschäftigung aus? In vielen Fällen ist es nicht so einfach, wieder in eine Vollzeitbeschäftigung zurückzukehren. Denn der/die Arbeitgeber:in plant die Kapazitäten entsprechend um, sodass die Teilzeitbeschäftigten oft gar nicht mehr als Vollzeitkräfte benötigt werden oder das Geld für ein volles Gehalt nicht da ist. Grundsätzlich gibt es keinen rechtlichen Anspruch auf den Wechsel zur Vollzeitstelle. Jedoch wird im konkreten Einzelfall versucht werden, alle Wünsche der Vertragsparteien zu berücksichtigen.
Was ist der Unterschied zwischen einem Teilzeitjob und einem Midijob oder 603-Euro-Job?
Solange man bei reduzierter Wochenarbeitszeit mehr als 603 Euro im Monat verdient, übt man einen Teilzeitjob aus – dazu zählen auch Midijobs. Das Besondere bei dieser Art der Teilzeit: Im Gleitzonenbereich zwischen 603,01 und 2.000 Euro Monatsverdienst gelten reduzierte Sozialabgaben. Bei einem normalen Teilzeitvertrag ist es egal, ob man durch Überstunden oder Ähnliches mal mehr verdient, beim Midijob gilt das nicht.
Bis zu einem monatlichen Einkommen von 603 Euro, handelt es sich um einenMinijob. Auch wenn Minijobber:innen gelegentlich etwas mehr als die erlaubten 603 Euro verdienen (als Grenze gelten hier zweimal 603, also 1.206 Euro im Jahr), gelten sie weiter als Minijobber:innen.
| Minijob | Teilzeitjob |
|---|---|---|
Lohn | Max. 603 Euro | Min. 603,01 Euro |
Sozialabgabenpflichtig | Nein | Ja, reduziert |
Steuerpflichtig | Ja, meist zahlt der.die Arbeitgeber:in die Pauschsteuer von 2 % | Ja, abhängig von der Steuerklasse und dem monatlichen Einkommen |
Rentenversicherungspflichtig | Ja, Befreiung möglich | Ja |
Urlaubsanspruch | Ja | Ja |
Wie aus der Tabelle ersichtlich, besteht zwischen Minijob und Teilzeitjob neben der Lohnhöhe ein wesentlicher Unterschied: die Pflicht der Sozialabgaben. Wer nicht mehr als 603 Euro im Monat verdient, muss keine Zahlungen für die Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung leisten. Das gilt allerdings nur, wenn man anderweitig krankenversichert ist, etwa als Student oder im Rahmen der Familienversicherung. Sonst muss man sich selbst krankenversichern. Einen Urlaubsanspruch bei Teilzeit hat man ebenso wie bei Vollzeit und Minijob abhängig von der Jahresarbeitsleistung. 2026 müssen diese Sozialversicherungsbeiträge auf den Lohn bei Voll- und Teilzeitjobs entrichtet werden:
Arbeitslosenversicherung – auf 2,6 Prozent des Lohns erhebt die Arbeitslosenversicherung Ansprüche (Arbeitnehmer:in und Arbeitgeber:in tragen jeweils 1,3 Prozent)
Rentenversicherungsbeitrag – 18,6 Prozent des Lohns dienen der Altersvorsorge. Arbeitnehmer:in und Arbeitgeber:in zahlen jeweils die Hälfte, also 9,3 Prozent. Bei der knappschaftlichen Rentenversicherung sind es 24,7 Prozent beziehungsweise 9,3 Prozent für Arbeitnehmer:innen und 15,4 Prozent für Arbeitgeber:innen.
Gesetzliche Krankenversicherung – die verbindliche Beitragsuntergrenze liegt bei 14,6 Prozent des Lohns (Arbeitnehmer:in und Arbeitgeber:in je 7,3 Prozent). Hinzu kommt ein je nach Kasse unterschiedlicher einkommensabhängiger Zusatzbeitrag.
Pflegeversicherung – 3,6 Prozent des Lohns entfallen auf die Pflegeversicherung (Arbeitnehmer:in und Arbeitgeber:in zahlen je 1,8 Prozent). Eine Ausnahme gilt in Sachsen. Dort verteilen sich die Pflegeversicherungsbeiträge unparitätisch: Arbeitnehmer:in 2,3 Prozent, Arbeitgeber:in 1,3 Prozent.
Kinderlose ab dem vollendeten 23. Lebensjahr zahlen seit dem 1. Juli 2023 einen Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung von 0,60 Prozent, den sie allein tragen müssen. Dadurch steigt der Beitragssatz für sie auf 4,2 Prozent.
Für Eltern von mehr als einem Kind unter 25 Jahren reduziert sich der Beitrag zur Pflegeversicherung um 0,25 Prozent je Kind, maximal jedoch um 1 Prozent.
Was passiert, wenn Student:innen mehr als 20 Stunden arbeiten?
Studiengebühren, Lernmaterialien, steigende Mieten – Studierende müssen sich oft etwas dazuverdienen. Arbeiten Student:innen dauerhaft mehr als 20 Stunden in der Woche, müssen sie sich über den Job sozialversichern. Denn niemand kann voll studieren und auch noch 30 bis 40 Stunden pro Woche arbeiten. Es gibt aber Möglichkeiten, Studium und Teilzeitjob mit mehr als 20 Wochenstunden miteinander zu verbinden:
Teilzeitstudium – dabei hat man die doppelte Zeit bis zum Abschluss zur Verfügung.
Abendstudium – man belegt abends und am Wochenende stattfindende Kurse.
Fernstudium – man studiert eigenständig zu Hause mit Materialien, die die Fernuni zur Verfügung stellt.
Blended Learning – bei der Mischung aus Fern- und Abendstudium arbeitet man eigenständig zu Hause, nimmt aber auch an Präsenzveranstaltungen am Wochenende teil.
Kann ich zwei Teilzeitjobs haben?
Arbeitnehmer:innen und Student:innen können auch bei zwei unterschiedlichen Arbeitgeber:innen in Teilzeit angestellt sein. Voraussetzung dafür ist, dass beide Arbeitgeber:innen diese Konstellation genehmigt haben. Allerdings darf die Gesamtarbeitszeit die gesetzlich maximal erlaubte Tages- und Wochenarbeitszeit nicht überschreiten. Ein Teilzeitjob ist mit einem Minijob kombinierbar. Auch hier darf die gesetzlich maximal zulässige Tages- und Wochenarbeitszeit nicht überschritten werden, und das Einkommen aus dem Minijob muss innerhalb der zulässigen Verdienstgrenze (derzeit 603 Euro) bleiben.
Fazit
Es gibt viele Gründe, in Teilzeit zu arbeiten. Die einen wollen lieber mehr vom Leben, solange sie noch jung sind. Andere benötigen die Zeit für Kinder oder pflegebedürftige Angehörige. Darüber hinaus kann man Teilzeitjob und Studium miteinander verbinden und so auch gleich wertvolle Erfahrungen für den Start ins Berufsleben sammeln. Werfen wir einen Blick auf die Vor- und Nachteile:
Vorteile eines Teilzeitjobs
| Nachteile eines Teilzeitjobs |
1. Mehr Lebensqualität | 1. Weniger Lohn |
2. Plus an Work-Life-Balance | 2.Selber Arbeitsaufwand in weniger Zeit |
3. Bessere Motivation | 3. Weniger Kontakt zu Kolleg:innen |
4. Fokus aufs Wesentliche | 4. Geringere Rente |
5. Flexible Arbeitszeitmodelle (falls möglich) | 5. Kein Anspruch auf Rückkehr in Vollzeit |
6. Mehr Zeit für Familie und Privates | 6. Schlechtere Absicherung bei Jobverlust |
7. Mehr Zeit für Aus- und Weiterbildung | |
8. Zeit für andere berufliche Projekte | |
9. Absicherung bei gleichzeitiger Selbstständigkeit | |
10. Zeit für Hobby oder Ehrenamt |
Bei Lieferando wissen wir, dass die Gründe für einen Teilzeitjob so vielfältig sind wie unsere Lieferfahrer:innen. Daher ermöglichen wir neben Vollzeitstellen jede Form von Teilzeitjob:
Vollzeitjob (35 Mindeststunden pro Woche)
Teilzeitjob (30 Mindeststunden pro Woche)
Midijob (12–20 Mindeststunden pro Woche )
Als Werkstudent:in (12 Mindeststunden pro Woche)
Minijob (5 Mindeststunden pro Woche)
So wählt jede:r genau das Arbeitszeitmodell, das am besten passt. Darüber hinaus bieten wir jede MengeVorteile für unsere Lieferfahrer:innen. Zum Stundenlohn kommen attraktive Boni und natürlich Trinkgeld hinzu. Selbstredend zahlen wir den Lohn im Krankheitsfall weiter. Das macht den Job als Lieferfahrer:in bei Lieferando so beliebt.
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