Wie viel darf man als Student:in arbeiten?

Das Abi in der Tasche, der Studienplatz sicher und der Mietvertrag für das Zimmer in der Studi-WG unterschrieben – endlich kannst du ins Erwachsenenleben starten! Das böse Erwachen folgt schnell, wenn du merkst, was das alles kostet. Das Statistische Bundesamt erhebt regelmäßig Zahlen zu den Konsumausgaben deutscher Haushalte. 2023 mussten Haushalte mit geringem Einkommen rund 60 % für Miete/Wohnen und Lebensmittel aufwenden. Seither sind die Kosten für Energie, Heizung, Wohnen und Nahrungsmittel weiter gestiegen. Tatsache ist, dass vielen Student:innen BAföG und Unterhalt längst nicht mehr zum Leben reichen. Studiengebühren, Semestertickets und hohe Mieten in den Universitätsstädten lassen die Lebenshaltungskosten explodieren. Hinzu kommen Kosten für Bücher und andere Lehrmittel. Da stellt sich die Frage: Darf man als Student:in arbeiten und sich etwas dazuverdienen?

Tatsächlich geht das, aber es gibt Regeln und Verdienstgrenzen. Wir von Lieferando zeigen dir in diesem Guide, was du beachten musst, wenn du als Student:in arbeiten willst: Welche Arbeitszeitmodelle kommen für Studierende in Frage, wie viel Zuverdienst ist neben dem Studium erlaubt? Und wie sieht es für Studierende aus dem Ausland aus? Dürfen auch sie als Student:innen arbeiten? In diesem Artikel stellen wir dir die Do’s and Don’ts rund ums Thema Arbeiten im Studium vor.

Wie viel darf man als Student:in arbeiten?

Beim Blick auf das, was du als Student:in an Unterstützung bekommst, wird schnell klar: Das reicht nie und nimmer! Laut Düsseldorfer Tabelle 2026 gilt für Kinder in Ausbildung bis zum 26. Lebensjahr ein einkommensabhängiger Kindesunterhalt von 698 bis 1.396 Euro im Monat. Studierende mit vollem BAföG-Anspruch, die bei den Eltern wohnen, erhalten seit Wintersemester 2024/25 664 Euro im Monat. Der Betrag setzt sich zusammen aus:

  • 498 Euro Grundbedarf

  • 166 Euro Wohnpauschale

Wer studiert und nicht mehr zu Hause lebt, erhält maximal 992 Euro im Monat:

  • 498 Euro Grundbedarf

  • 494 Euro Wohnpauschale

  • Zuschläge für Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, wenn keine Familienversicherung über die Eltern besteht

Beim Jobben gilt: Studierende sollen sich vorwiegend auf ihre Ausbildung konzentrieren. Deswegen darf die Wochenarbeitszeit gewisse Grenzen nicht überschreiten. Optimal sind Jobs, die thematisch mit dem Studienfach in Verbindung stehen. Doch wie viel darf man als Student:in arbeiten, um das Finanzierungsloch zu stopfen? Aktuelle Informationen dazu liefert unter anderem die Minijob-Zentrale. Wir zeigen dir, für welche Behörde oder Institution welche Grenzen gelten:

  • Kindergeld: Um den Kindergeldanspruch nicht zu verlieren, darfst du im Masterstudium maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten.

  • Familienversicherung: Für die kostenlose Mitversicherung bei den Eltern gilt eine monatliche Höchstverdienstgrenze von 565 Euro bzw. 603 Euro bei einem Minijob. Ausnahmen gelten bei kurzfristigen Minijobs.

  • Studentische Pflichtversicherung: Auch hier gilt eine Wochenarbeitszeit von 20 Stunden als Obergrenze, um den Studierendenstatus für die Versicherung zu behalten. In der vorlesungsfreien Zeit darfst du auch mehr arbeiten, wenn du während der Vorlesungszeit nicht jobbst. Wenn du befristet bis zu 26 Wochen im Jahr nur an den Wochenenden, abends/nachts oder in den Semesterferien arbeitest (Werkstudent:innenprivileg), darf deine Wochenarbeitszeit ebenfalls über 20 Stunden liegen.

  • BAföG: 603 Euro pro Monat darfst du dazuverdienen, ohne deinen BAföG-Anspruch zu gefährden.

  • Steuern: Wie für jedes Einkommen gilt für Studienjobs der steuerfreie Grundfreibetrag von 12.348 Euro im Jahr.

Wie viel darf man als Student:in arbeiten

Darf man als Student:in Teilzeit arbeiten?

Du solltest die oben genannten Grenzen in Bezug auf Zuverdienst und Wochenarbeitszeit stets im Blick behalten, denn schlimmstenfalls verlierst du wichtige Vergünstigungen und zahlst am Ende drauf. Grundsätzlich darfst du als Student:in Teilzeit arbeiten, denn streng genommen gelten alle Arbeitszeitmodelle mit einer Wochenarbeitszeit unter 40 Stunden (Vollzeit) als Teilzeitjob. Dabei unterscheidet man zwischen Teilzeitverträgen, Minijobs und Midijobs.

Für Student:innen sind vor allem Minijobs interessant, die sowieso eine Verdienstgrenze haben. Diese orientiert sich am gesetzlichen Mindestlohn und beträgt 2025 556 Euro im Monat. Wie viele Stunden du im Minijob arbeiten darfst, hängt vom vereinbarten Stundenlohn ab, der meist dem Mindestlohn von derzeit 12,82 Euro pro Stunde entspricht. Auch betriebliche Gründe können die Wochenarbeitszeit begrenzen. Mitunter musst du zwei Minijobs ausüben, um auf den vollen Minijobverdienst zu kommen. Beachte aber unbedingt die Verdienstgrenzen für BAföG und Familienversicherung.

Midijobs nennt man Arbeitsmodelle mit einem monatlichen Verdienst zwischen 556,01 und 2.000 Euro. Midijobber:innen sind anders als Minijobber:innen sozialversicherungspflichtig. Ihr Anteil an den Sozialversicherungsbeiträgen errechnet sich prozentual vom Lohn. Das gilt auch für Studierende in Bezug auf die Rentenversicherung. Hältst du im Midijob jedoch die Grenze von 20 Wochenstunden ein, fallen in der studentischen Pflichtversicherung keine Zusatzbeiträge an, auch nicht für die Pflegeversicherung oder die Arbeitslosenversicherung. Ausnahmsweise mehr Wochenstunden arbeiten dürfen Studierende im Midijob, wenn:

  • die Beschäftigung ist auf maximal 26 Wochen oder 180 Kalendertage im Jahr befristet ist und

  • die Arbeitszeit so liegt, dass sie nicht mit den Erfordernissen des Studiums kollidiert (Wochenenden, abends, nachts). Hierfür ist eine Genehmigung der Krankenkasse erforderlich!

Darf man als Student:in Vollzeit arbeiten?

Mit den Teilzeitmodellen Minijob und Midijob kannst du als Student:in arbeiten und behältst trotzdem viele wichtige Vorteile. Doch wie sieht es mit anderen Arbeitszeitmodellen aus: Darf man als Student:in Vollzeit arbeiten? Nur in befristeten Ausnahmen. Wer als Student:in mehr als 20 Stunden arbeiten will, kann nicht gleichzeitig studieren. Deswegen gelten 20 Stunden Wochenarbeitszeit als Grenze fürs Studium, das Kindergeld und die studentische Pflichtversicherung. Willst du dennoch im Studium Vollzeit arbeiten, kann dir sogar der Student:innenstatus entzogen werden.


Es gibt eine Ausnahme, wenn die Vollzeitbeschäftigung im Voraus auf maximal drei Monate im Kalenderjahr vertraglich befristet oder zeitlich begrenzt ist: Wenn ein:e Student:in in den Semesterferien arbeitet (kurzfristige Beschäftigung). Dann ist auch ein Vollzeitjob sozialversicherungsfrei, unabhängig von der Einkommenshöhe. Das gilt aber nicht für Urlaubssemester! Du kannst sogar zusätzlich noch einen Minijob ausüben. Damit der Verdienst nicht aufs BAföG angerechnet wird, darfst du im Bewilligungszeitraum nicht mehr als 7.236 Euro verdienen. Du kannst in den Semesterferien als Student:in Vollzeit arbeiten und musst keine Steuern zahlen. Erst ab 12.348 Euro Jahresverdienst fallen Steuern an.


Eine weitere sozialversicherungsfreie Ausnahme, unabhängig von Wochenarbeitszeit und Verdienst, sind in der Studien- und Prüfungsordnung vorgeschriebene Pflichtpraktika. Allerdings gilt ein Mehrverdienst über der Werbekostenpauschale beim BAföG als Einkommen.
Für alle Beschäftigungsformen, egal ob Teil- oder Vollzeit, gilt: Die beitragsfreie Familienversicherung gibt es nur bis zu einem Zuverdienst von 565 Euro beziehungsweise 603 Euro im Minijob. Willst du mehr verdienen, musst du in die studentische Pflichtversicherung. Das kostet dich rund 87 Euro im Monat plus Pflegeversicherungsbeitrag von 31 Euro (36 Euro für kinderlose Student:innen ab 23 Jahren).

Darf man als Student:in freiberuflich arbeiten?

Neben Jobs mit Arbeitsvertrag kannst du als Student:in auch freiberuflich arbeiten. Das hat sogar einige Vorteile, vor allem in Sachen Flexibilität und Zeitmanagement. Viele Freelance-Jobs kannst du von zu Hause aus erledigen, zum Beispiel nachts und am Wochenende. Dazu bieten sich Tätigkeiten wie Nachhilfejobs, schriftstellerische oder andere künstlerische Tätigkeiten an, für die du keine abgeschlossene Ausbildung benötigst.

Die Freiberuflichkeit musst du binnen 4 Wochen beim zuständigen Finanzamt anmelden und wirst anfangs als Kleinunternehmer:in eingestuft. So brauchst du keine Umsatzsteuer auszuweisen. Liegt dein Jahreseinkommen über dem Steuerfreibetrag von 12.348 Euro, musst du eine Einkommensteuererklärung plus Einnahmenüberschussrechnung abgeben.

Für die Verdienstgrenzen und arbeitszeitlichen Beschränkungen gelten dieselben Regeln wie für Jobs mit Arbeitsvertrag:

BAföG: Es gelten die aktuellen Zuverdienstgrenzen. Liegt dein Einkommen darüber, reduziert sich dein BAföG-Satz.

Krankenversicherung: Um in der Familienversicherung bleiben zu können, musst du die Verdienstgrenze der Krankenkasse einhalten. Es gilt eine maximale Wochenarbeitszeit von 20 Stunden.

Kindergeld: Bleibt deine Wochenstundenzahl unter 20, bekommst du weiter Kindergeld.

Bei allen Vorteilen der Freiberuflichkeit solltest du bedenken, dass du keinen Anspruch auf bezahlten Urlaub oder die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall hast. Diese Vorteile bietet dir bereits ein Minijob. Dafür kannst du als Freiberufler:in deine Honorare selbst festlegen und einen höheren Stundenlohn erhalten.

Dürfen ausländische Student:innen in Deutschland arbeiten ?

Der Deutsche Akademische Austauschdienst, DAAD, gibt Auskunft über die rechtlichen Rahmenbedingungen, nach denen ausländischen Student:innen das Arbeiten in Deutschland erlaubt ist. Studierende aus der EU und dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) dürfen während des Studiums jobben, wenn sie sich an die Arbeitszeitregeln und Verdienstgrenzen halten. Studierende aus Drittstaaten mit Aufenthaltsgenehmigung nach § 16 Aufenthaltsgesetz dürfen 140 ganze Tage oder 280 halbe Tage (4 Stunden oder weniger) im Kalenderjahr arbeiten und unbegrenzt studentische Nebentätigkeiten wie Jobs als wissenschaftliche Hilfskraft ausüben. Seit dem 01.03.2024 gilt das auch während der studienvorbereitenden Maßnahmen im ersten Studienjahr. Ausnahmen kann die Ausländerbehörde genehmigen.

Wichtig:

  • Der Job darf das Studium nicht verlängern. Daher bedarf eine längerfristige Erwerbstätigkeit über 140 Tage von Studierenden aus Drittstaaten der Zulassung durch die zuständige Ausländerbehörde, bisweilen auch der Agentur für Arbeit, und zwar vor Arbeitsbeginn. Wer dagegen verstößt, kann sogar ausgewiesen werden.

  • Du benötigst zur Arbeit in Deutschland einen Sozialversicherungsausweis.

  • Es gelten dieselben Bestimmungen und Arbeitszeitgrenzen wie für alle anderen Studierenden in Deutschland. Neben bestimmten Einkommensgrenzen und der Einkommensteuerpflicht für Verdienste jenseits der Steuerfreigrenze von 12.348 Euro betrifft das unter anderem die Wochenarbeitszeit von höchstens 20 Stunden (Ausnahmen siehe oben).

Fazit

Lieferando hat eine große Bandbreite an Verträgen. Bei uns findest du verschiedene Arbeitszeitmodelle, die sich mit deinem Status als Student:in vereinbaren lassen – vom Minijob mit 5 Mindeststunden über Werkstudent:innenjobs mit 12 Mindeststunden pro Woche bis hin zu Midijobs mit 12, 20 oder 25 Mindeststunden. Starte durch mit Lieferando!

Die auf dieser Webseite zur Verfügung gestellte Information dient allgemeinen Informationszwecken und bezieht sich nicht speziell auf das Arbeiten bei Lieferando. Obwohl wir uns bemühen, die Inhalte dieser Seite aktuell zu halten, stellen wir die Informationen ohne jegliche Gewährleistung, Garantie oder Anspruch auf Richtigkeit bereit, und schließen jegliche Haftung aus. Wir empfehlen daher, dass du dich auf offiziellen Websites (z. B. der Website der Bundesagentur für Arbeit o.ä.) informierst oder dir professionellen Rat einholst, bevor du handelst.

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Geschrieben von: Lieferando’s Fachabteilung

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