Darf man als Student:in Teilzeit arbeiten?
Du solltest die oben genannten Grenzen in Bezug auf Zuverdienst und Wochenarbeitszeit stets im Blick behalten, denn schlimmstenfalls verlierst du wichtige Vergünstigungen und zahlst am Ende drauf. Grundsätzlich darfst du als Student:in Teilzeit arbeiten, denn streng genommen gelten alle Arbeitszeitmodelle mit einer Wochenarbeitszeit unter 40 Stunden (Vollzeit) als Teilzeitjob. Dabei unterscheidet man zwischen Teilzeitverträgen, Minijobs und Midijobs.
Für Student:innen sind vor allem Minijobs interessant, die sowieso eine Verdienstgrenze haben. Diese orientiert sich am gesetzlichen Mindestlohn und beträgt 2025 556 Euro im Monat. Wie viele Stunden du im Minijob arbeiten darfst, hängt vom vereinbarten Stundenlohn ab, der meist dem Mindestlohn von derzeit 12,82 Euro pro Stunde entspricht. Auch betriebliche Gründe können die Wochenarbeitszeit begrenzen. Mitunter musst du zwei Minijobs ausüben, um auf den vollen Minijobverdienst zu kommen. Beachte aber unbedingt die Verdienstgrenzen für BAföG und Familienversicherung.
Midijobs nennt man Arbeitsmodelle mit einem monatlichen Verdienst zwischen 556,01 und 2.000 Euro. Midijobber:innen sind anders als Minijobber:innen sozialversicherungspflichtig. Ihr Anteil an den Sozialversicherungsbeiträgen errechnet sich prozentual vom Lohn. Das gilt auch für Studierende in Bezug auf die Rentenversicherung. Hältst du im Midijob jedoch die Grenze von 20 Wochenstunden ein, fallen in der studentischen Pflichtversicherung keine Zusatzbeiträge an, auch nicht für die Pflegeversicherung oder die Arbeitslosenversicherung. Ausnahmsweise mehr Wochenstunden arbeiten dürfen Studierende im Midijob, wenn:
die Beschäftigung ist auf maximal 26 Wochen oder 180 Kalendertage im Jahr befristet ist und
die Arbeitszeit so liegt, dass sie nicht mit den Erfordernissen des Studiums kollidiert (Wochenenden, abends, nachts). Hierfür ist eine Genehmigung der Krankenkasse erforderlich!
Darf man als Student:in Vollzeit arbeiten?
Mit den Teilzeitmodellen Minijob und Midijob kannst du als Student:in arbeiten und behältst trotzdem viele wichtige Vorteile. Doch wie sieht es mit anderen Arbeitszeitmodellen aus: Darf man als Student:in Vollzeit arbeiten? Nur in befristeten Ausnahmen. Wer als Student:in mehr als 20 Stunden arbeiten will, kann nicht gleichzeitig studieren. Deswegen gelten 20 Stunden Wochenarbeitszeit als Grenze fürs Studium, das Kindergeld und die studentische Pflichtversicherung. Willst du dennoch im Studium Vollzeit arbeiten, kann dir sogar der Student:innenstatus entzogen werden.
Es gibt eine Ausnahme, wenn die Vollzeitbeschäftigung im Voraus auf maximal drei Monate im Kalenderjahr vertraglich befristet oder zeitlich begrenzt ist: Wenn ein:e Student:in in den Semesterferien arbeitet (kurzfristige Beschäftigung). Dann ist auch ein Vollzeitjob sozialversicherungsfrei, unabhängig von der Einkommenshöhe. Das gilt aber nicht für Urlaubssemester! Du kannst sogar zusätzlich noch einen Minijob ausüben. Damit der Verdienst nicht aufs BAföG angerechnet wird, darfst du im Bewilligungszeitraum nicht mehr als 7.236 Euro verdienen. Du kannst in den Semesterferien als Student:in Vollzeit arbeiten und musst keine Steuern zahlen. Erst ab 12.348 Euro Jahresverdienst fallen Steuern an.
Eine weitere sozialversicherungsfreie Ausnahme, unabhängig von Wochenarbeitszeit und Verdienst, sind in der Studien- und Prüfungsordnung vorgeschriebene Pflichtpraktika. Allerdings gilt ein Mehrverdienst über der Werbekostenpauschale beim BAföG als Einkommen.
Für alle Beschäftigungsformen, egal ob Teil- oder Vollzeit, gilt: Die beitragsfreie Familienversicherung gibt es nur bis zu einem Zuverdienst von 565 Euro beziehungsweise 603 Euro im Minijob. Willst du mehr verdienen, musst du in die studentische Pflichtversicherung. Das kostet dich rund 87 Euro im Monat plus Pflegeversicherungsbeitrag von 31 Euro (36 Euro für kinderlose Student:innen ab 23 Jahren).